AUFGABENFELD . PRIVATPERSONEN
ERBEN UND SCHENKEN

Vermögen zu vererben oder zu verschenken ist ein sensibles Thema, nicht nur wegen der emotionalen Komponente. Auch das Finanzamt möchte vom Erbe profitieren. Generell gilt deshalb: Der letzte Wille sollte auch steuerlich gründlich durchdacht werden, um die Steuerlast zu minimieren.

Umso wichtiger ist es für Erben und Erblasser, sämtliche Möglichkeiten der Steuerersparnis zu kennen und die vom Gesetzgeber eingeräumten steuerlichen Spielräume und Freibeträge bestmöglich auszuschöpfen.

Ebenso wichtig ist, jederzeit über die aktuelle Gesetzeslage informiert zu sein – denn die ändert sich nicht nur häufig, sondern auch sehr schnell. Nur die präzise Kenntnis der jeweils gültigen Steuergesetze schützt vor Rechtsunsicherheiten.

Wir beraten sie zuverlässig und Steuer optimierend in allen Fragen der Vermögensübertragung. Denn ein Fehler im Testament kann im Zweifelsfalle nicht nur unangenehm, sondern auch teuer werden.



>> zurück

Logo Steuerberaterkammer Köln Logo Datev-Mitlied Logo Mitglied im Bund der Steuerzahler
Terminanfrage stellen
Mandant werden
Login für Mandanten