AUFGABENFELD . PRIVATPERSONEN
LEISTUNGEN

Wie Sie sicherlich schon selbst erfahren haben, ist das deutsche Steuerrecht kompliziert, unübersichtlich und aufgrund nahezu täglicher Änderungen und Ergänzungen durch Gesetzgebung und Gerichte permanent im Wandel. Steuerlaien beschleicht angesichts dieses staatlich verordneten und gewollten Chaos schnell das Gefühl, sich allein in einem fremden Dschungel zu befinden.

Verlassen Sie sich deshalb auf einen kompetenten und aktuell informierten Ansprechpartner. Der Ihnen verlässlich und loyal den Weg weist bei der richtigen Zuordnung Ihrer Einkünfte, anrechenbarer Werbungskosten, der Eingruppierung in Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen, haushaltsnahen Dienstleistungen und allen anderen nur denkbaren steuerlichen Unwägbarkeiten.

Ihre Einkommensteuererklärung erstellen wir für Sie unter einer einzigen Prämisse: Wie minimieren wir Ihre Steuerlast. Sollten Sie zusätzlich zu Ihrer normalen Einkommensteuererklärung noch weitere Steuererklärungen abzugeben haben – auch das erledigen wir für Sie. Gewohnt kompetent, immer zuverlässig und schnell.

Sie schöpfen, mit unserer Unterstützung, alle legalen Möglichkeiten für eine Steuerersparnis aus. Gerade im Hinblick auf die neue Abgeltungssteuer ist es immens wichtig, die für Sie günstigste Besteuerung zu wählen. Wir finden die optimale Variante für Sie heraus und geben Ihnen noch zusätzliche wertvolle Steuertipps. Schließlich ist es Ihr Geld!

STEUERBESCHEIDE

„Nicht jeder Einkommensteuerbescheid ist korrekt. Deshalb sollten Steuerzahler auch dann die Berechnung prüfen, wenn sie eine Erstattung bekommen“
(Augsburger Allgemeine vom 8.10.2009)

Wir prüfen deshalb penibel und sorgfältig Ihre Steuerbescheide und legen für Sie die entsprechenden Rechtsbehelfe ein – wenn es notwendig ist. Doch auch hier gilt: Zeit ist Geld, denn vier Wochen nach Eingang des Bescheides ist die Widerspruchsfrist abgelaufen.

PRÜFUNG DURCH DAS FINANZAMT,
STEUERSTRAFSACHEN UND BUSSGELDVERFAHREN

Nach der Prüfung von Steuerbescheiden, in Steuerstrafsachen oder Bußgeldverfahren kann es notwendig sein, Ihre Steuerangelegenheiten gegenüber Finanzämtern und Finanzgerichten zu vertreten.

Auch in diesem Fall können Sie uns vertrauen. Wir lassen Sie nicht im Stich und unterstützen Sie im Fall des Falles auch bei der Auswahl eines geeigneten, kompetenten und zuverlässigen Fachanwalts. Unser hervorragendes Netzwerk hilft Ihnen und uns schnell und zuverlässig, den für Sie besten Anwalt zu finden.

ERBEN UND SCHENKEN

Vermögen zu vererben oder zu verschenken ist ein sensibles Thema, nicht nur wegen der emotionalen Komponente. Auch das Finanzamt möchte vom Erbe profitieren. Generell gilt deshalb: Der letzte Wille sollte auch steuerlich gründlich durchdacht werden, um die Steuerlast zu minimieren.

Umso wichtiger ist es für Erben und Erblasser, sämtliche Möglichkeiten der Steuerersparnis zu kennen und die vom Gesetzgeber eingeräumten steuerlichen Spielräume und Freibeträge bestmöglich auszuschöpfen.

Ebenso wichtig ist, jederzeit über die aktuelle Gesetzeslage informiert zu sein – denn die ändert sich nicht nur häufig, sondern auch sehr schnell. Nur die präzise Kenntnis der jeweils gültigen Steuergesetze schützt vor Rechtsunsicherheiten.

Wir beraten sie zuverlässig und Steuer-optimierend in allen Fragen der Vermögensübertragung. Denn ein Fehler im Testament kann im Zweifelsfalle nicht nur unangenehm, sondern auch teuer werden.



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