AUFGABENFELD . UNTERNEHMEN
ERSTELLEN VON STEUERERKLÄRUNGEN FÜR
KÖRPERSCHAFTEN, PERSONENGESELLSCHAFTEN

Die Regulierungswut der deutschen Steuergesetzgebung ist kaum nachvollziehbar, ihre Interpretation  durch die Gerichte nicht selten willkürlich. Angesichts dessen beschleicht selbst erfahrene und gestandene Unternehmer in Steuerfragen oftmals das Gefühl, irgendeinen wichtigen Aspekt nicht ausreichend berücksichtigt zu haben.

Wir können Sie beruhigen: Damit sind Sie nicht allein. Für Menschen, die Tag für Tag damit beschäftigt sind, ihr Unternehmen im richtigen Fahrwasser zu halten, ist es fast unmöglich, gleichzeitig auch noch die Irrungen und Wirrungen des Steuerrechts im Auge zu behalten.

Kerstin Hopp und ihr Team stehen Ihnen gern als fähige, faire und immer aktuell informierte Partner zur Seite, um das komplizierte Unternehmenssteuerrecht für Sie vorausschauend umzusetzen. Wir erstellen für Ihr Unternehmen alle notwendigen Steuererklärungen. Wir betreuen alle Mandanten mit dem gleichen Engagement und der gleichen Sorgfalt – egal, ob es sich um kleine Personengesellschaften oder um Großunternehmen handelt.

Zu unseren Kernkompetenzen zählen Erklärungen zur Einkommenssteuer ebenso wie zur Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuer. Bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung (GbR) sorgen wir dafür, dass Sie garantiert alle nur erdenklichen legalen Möglichkeiten der Steuerersparnis ausschöpfen können.

STEUERBESCHEIDE

Unabhängigen Medienberichten zufolge ist jeder dritte Steuerbescheid falsch.

Deshalb gilt auch und gerade gegenüber den Finanzbehörden: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Wir überprüfen Ihre Steuerbescheide und legen für Sie unter Fristwahrung die entsprechenden Rechtsbehelfe ein, wenn es sein muss.

PRÜFUNG DURCH DAS FINANZAMT,
STEUERSTRAFSACHEN UND BUSSGELDVERFAHREN

Nicht alle Steuerbescheide der Finanzbehörden sind richtig, und auch in Steuerstrafsachen oder Bußgeldverfahren kann es notwendig werden, Ihre Rechte als Steuerbürger gegenüber Finanzämtern und Finanzgerichten durchzusetzen.

Auch in diesen Fällen lassen wir unsere Mandanten nicht im Stich: Wir helfen Ihnen gern, den für Sie richtigen Fachanwalt zu finden. Auch hierbei können Sie sich jederzeit auf unser etabliertes Netzwerk verlassen.


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