Unternehmensnachfolge aus steuerlicher Sicht
Was Unternehmer beim Übergabeprozess beachten sollten.

Je eher ein Unternehmer damit beginnt, ein individuelles Nachfolgekonzept für sein Unternehmen zu erstellen, desto besser kann er sich selbst und alle anderen Beteiligten auf die neue Situation einstellen.

Frühzeitige Planung

Eine frühzeitige Planung bringt nicht nur organisatorische, sondern auch steuerliche Vorteile mit sich. Nur wer seine Nachfolge regelt, solange er noch aktiv involviert ist, hat die Möglichkeit, alles nach seinen eigenen Vorstellungen zu gestalten und einen erfolgreichen sowie reibungslosen Übergang sicherzustellen.

Ein Generationswechsel gelingt am besten, wenn die Planung frühzeitig, umfassend und individuell erfolgt. Der ideale Zeitraum für die Planung beträgt 5 bis 10 Jahre.

Relevante Steuerarten bei der Unternehmensnachfolge

Wird das Unternehmen an die Tochter oder den Sohn verschenkt, entfällt zwar der steuerpflichtige Gewinn aus dem Verkauf, jedoch kann beim Erben die sogenannte Erbschafts- und Schenkungssteuer anfallen. Die Regelverschonung ermöglicht allerdings, dass bei der Unternehmensnachfolge bis zu 85 % des Betriebsvermögen steuerfrei übertragen werden können.

Es gibt zudem eine Optionsverschonung, bei der 100 % des Betriebsvermögens steuerfrei übertragen werden können, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu muss das übertragene Betriebsvermögen weiterhin im Betrieb genutzt werden. Außerdem muss der Betrieb in den folgenden fünf Jahren bei der Regelverschonung bzw. sieben Jahren bei der Optionsverschonung bestimmte Vorgaben zur Entwicklung der Lohnsumme erfüllen, sonst wird die zuvor gewährte Steuerbefreiung nachträglich eingeschränkt.

Wird das Unternehmen zum Beispiel an einen Mitarbeiter oder externen Unternehmensnachfolger verkauft, wird ein Veräußerungsgewinn erzielt, für den Einkommenssteuer abgeführt werden muss. Bei einer Veräußerung kann ein Freibetrag in Höhe von 45.000 € geltend gemacht werden, wenn der Unternehmer das 55. Lebensjahr vollendet hat oder berufsunfähig ist. Der Freibetrag wird aber bei einem Veräußerungsgewinn über 136.000 € nach und nach gekürzt.

Darüber hinaus können Ermäßigungen des Steuersatzes beansprucht werden. Wird zum Beispiel ein Grundstück im Zuge der Unternehmensnachfolge übertragen, könnte darauf die Grunderwerbsteuer anfallen. Wird das Grundstück hingegen unentgeltlich und innerhalb der Familie übertragen, greift eine Befreiungsvorschrift.

Bei der Unternehmensnachfolge kann auch die Gewerbesteuer eine Rolle spielen, insbesondere wenn es zu einer Betriebsaufgabe oder Veräußerung kommt, und es sich um die Rechtsform einer GmbH handelt. Bei der Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern des Unternehmens könnte Umsatzsteuer anfallen, es sei denn, es handelt sich um eine Geschäftsveräußerung im Ganzen.

Steht dem Unternehmer ohne das Unternehmen langfristig nicht genügend Liquidität zur Verfügung, kann die Nachfolge auch als Übergabe gegen Versorgungsleistung gestaltet sein. Dabei überträgt er sein Unternehmen gegen eine monatliche lebenslange Unterhaltsleistung.

Um nicht den Überblick zu verlieren und eventuelle Fallstricke zu vermeiden, sollten sich Unternehmer frühzeitig an einen Berater wenden. Neben einem Steuerberater könnte auch ein Rechtsanwalt hilfreich sein, um rechtliche Fragen zu klären.

Beachten Sie, dass dieses Video lediglich eine allgemeine Übersicht zu dem Thema bietet. Haben Sie Interesse am Thema Unternehmensnachfolge? Dann kontaktieren Sie uns, wir nehmen uns gerne Zeit für eine individuelle Beratung.

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Diese Videos stellen keine individuelle Beratung dar. Sie dienen der allgemeinen Information und sollen aufzeigen, was steuerlich möglich, aber auch was nicht möglich ist. Bitte beachten Sie, dass sich die gesetzlichen Regelungen inzwischen geändert haben könnten (Stand: 01/2024).

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