Wenn sich der Prüfer zu einer steuerlichen Außenprüfung angemeldet hat, gilt: Augen auf!
Dabei ist es nebensächlich, ob es sich um eine Prüfung durch das Finanzamt im Bereich der erklärten Angaben in Jahresabschluss und Steuererklärungen handelt, oder ob die Lohn- und Gehaltsabrechnungen auf korrekte Lohnsteuerabführung kontrolliert werden.
Auch bei Prüfungen der Rentenversicherungskasse oder der Berufsgenossenschaften ist oft unklar, welche Belege für den Prüfer notwendig sind und welche nicht. Wir übernehmen die Vorbereitung und Begleitung der Prüfungen, egal welcher Institution, sei es in Ihrem Hause oder in unserer Kanzlei.
Wir halten Ihnen in allen Prüfbereichen den Rücken frei.