IMPRESSUM

KERSTIN HOPP . STEUERBERATER

Kölner Str. 201-203 . 51149 Köln
Telefon: +49(0)2203 92800 0
Telefax: +49(0)2203 92800 27
E-Mail:   info@k-hopp-stb.de

Die gesetzliche Berufsbezeichnung wurde in der
Bundesrepublik Deutschland, Nordrhein-Westfalen verliehen.

Zuständige Steuerberaterkammer:
Köln

Steuer-Nummer:
214/5095/2675

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV:
Kerstin Hopp (Anschrift wie oben)

Der Berufsstand der Steuerberater unterliegt im Wesentlichen
den nachstehenden berufsrechtlichen Regelungen:
Steuerberatungsgesetz (StBerG)
Durchführungsverordnungen zum Steuerberatungsgesetz (DVStB)
Berufsordnung (BOStB)
Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV)

Die berufsrechtlichen Regelungen können
bei der Steuerberaterkammer Köln eingesehen werden.

Haftungshinweis:
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Berufshaftpflichtversicherung für eine Tätigkeit, bei der die AVB 550 zugrunde liegen Räumlicher Geltungsbereich (AVB 550 ab Version 09)
1. Deutschland
2. Staaten der Europäischen Union (EU), Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und die Schweiz. Versichert sind Haftpflichtansprüche,
(1) die vor Gerichten dieser Länder geltend gemacht werden sowie
(2) wegen Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts dieser Länder.
3. Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Tätigkeiten, die über ausländische Tochtergesellschaften, ausländische Niederlassungen, ausländische Zweigstellen jeglicher Art oder über durch Kooperationsvereinbarungen verbundene Firmen im Ausland ausgeübt werden.


Berufshaftpflichtversicherung für die Tätigkeit als: Steuerberater
Räumlicher Geltungsbereich (AVB WSR 558)
1. Deutschland
2. Europäisches Ausland, Türkei, Russ. Föderation und die sonstigen Staaten der der ehemaligen Sowjetunion sowie außereuropäische Hoheitsgebiete europäi-scher Staaten, die der EU oder dem EWR angehören. Versichert sind Haftpflichtansprüche,
(1) die vor Gerichten dieser Länder geltend gemacht werden sowie
(2) aus der Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts dieser Länder.
3. Weltweit in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindest­versicherungssumme für Haftpflichtansprüche aus der Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischen Rechts, soweit sie bei der das Abgabenrecht dieser Staaten betreffenden geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen entstanden sind und dem Auftrag nur deutsches Recht zugrunde liegt. Die Leistungspflicht des Versicherers ist in diesen Fällen auf das Vierfache der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme beschränkt. Ist die vereinbarte Vertragsdeckungssumme geringer als der vierfache Betrag der Mindestversicherungssumme, ist die Leistungspflicht des Versicherers in den genannten Fällen auf die Vertragsdeckungssumme beschränkt.
4. Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprü-che, welche aus Tätigkeiten geltend gemacht werden, die über Niederlassungen, Zweigniederlassungen oder weitere Beratungsstellen im Ausland ausgeübt werden, soweit diese nicht durch besondere Vereinbarung eingeschlossen sind.



Betreuung, Relaunch:
Philipp König, Grafik- und Webdesign
www.philippkoenig.com

Fotos:
Sascha Koch

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