AUFGABENFELD . UNTERNEHMEN
ERSTELLEN UND VERFASSEN VON JAHRESABSCHLÜSSEN
UND ERSTELLUNGSBERICHTEN

Zu Form und Inhalt einer Bilanz enthält das Handelsgesetzbuch eine Vielzahl von Vorschriften. Sinngemäß sind diese Regulierungen auch für diejenigen gültig, die nach der Abgabenordnung bilanzierungspflichtig sind. Wir halten für Sie die zahlreichen Vorschriften ein und erstellen rechtssicher und steueroptimiert:

  • Jahresbilanzen nach Handels- und Steuerrecht
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnungen für Freiberufler und kleinere Gewerbebetriebe.

Selbstverständlich erstellen wir zu Ihren Jahresabschlüssen auch alle erforderlichen betrieblichen Steuererklärungen.

Sie erhalten von uns eine ausführliche Erläuterung aller Einzelpositionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, damit Sie Ihre Jahresbilanz noch besser nachvollziehen können. Sollten Sie es wünschen, sorgen wir auch für die elektronische Veröffentlichung Ihrer Bilanz im Bundesanzeiger.

Lassen Sie sich darüber hinaus von uns individuell unterstützen. Wir bereiten Ihre Informationen so auf, dass Sie auf Basis dieser Entscheidungsgrundlage sämtliche strategischen Unternehmensentscheidungen gesichert treffen können. Ein weiterer Vorteil für Sie: Mit diesen Daten haben Sie auch in Finanzverhandlungen mit Banken oder anderen Partnern jederzeit alle notwendigen Informationen parat. Dazu erstellen wir für Sie beispielsweise Jahresvergleiche oder identifizieren Kosten- und Umsatzschwerpunkte.

Gern unterstützen wir Sie auch persönlich und begleiten Sie als Ihr Berater zu Bankgesprächen oder anderen Terminen. 


>> zurück

Logo Steuerberaterkammer Köln Logo Datev-Mitlied Logo Mitglied im Bund der Steuerzahler
Terminanfrage stellen