Als Mandant mit Immobilienbesitz oder Besitzer von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben müssen Sie bis spätestens zum 31.01.2023 eine Feststellungserklärung für Ihren Grundbesitz bei der Finanzverwaltung einreichen.
Sofern wir in der Angelegenheit für Sie tätig werden sollen, füllen Sie bitte das folgende Online-Formular aus: https://forms.office.com/…
Zur weiterführenden Bearbeitung Ihrer Grundsteuerfeststellungserklärung benötigen wir zudem bitte folgende Dokumente von Ihnen:
- Brief des Finanzamts zur beschriebenen Angelegenheit
- Grundbuchauszug
- Kaufvertrag
- Auskunft über die Anzahl und Fläche der Wohnungen auf dem betroffenen Grundstück
- Anzahl der Garagen/Tiefgaragen (keine Stellplätze im Freien oder Carports)
Bitte senden Sie die Unterlagen per E-Mail an m.trommelen@k-hopp-stb.de und führen die obengenannte Umfrage über das Formular aus.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit!
Hintergrundinformationen: Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2018 festgestellt, dass die jetzige Grundsteuer verfassungswidrig ist, weil sie gegen das Gleichheitsprinzip des Grundgesetzes (Art. 3 Abs. 1) verstößt. Dadurch war der Gesetzgeber verpflichtet bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu schaffen, die am 8. November im Bundesrat verabschiedet wurde. Zur ersten Hauptfeststellung auf den 1. Januar 2022 muss deutschlandweit eine Bewertung der Grundstücke erfolgen. Die Bewertung erfolgt künftig anhand der Grundsteuerwerte (bzw. vergleichbarer Werte nach Länderrecht) an Stelle der bisherigen Einheitswerte. Die Grundstückseigentümer werden von der Finanzbehörde zur Abgabe einer Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte aufgefordert. Die Anwendung der Werte als Basis für die Grundsteuer erfolgt ab dem 1. Januar 2025.