Zweitwohnsitzsteuer
Was bei einer Zweitwohnung beachtet werden muss

Wer eine Zweitwohnung nutzt, muss in vielen Städten eine Zweitwohnsitzsteuer bezahlen – unabhängig davon, ob er Eigentümer oder Mieter der Wohnung ist

Warum gibt es die Zweitwohnsitzsteuer?

Die Zweitwohnungssteuer, oder auch Zweitwohnsitzsteuer genannt, ist für Gemeinden eine Möglichkeit, zusätzliche Einnahmen zu generieren und gleichzeitig Personen dazu zu bewegen, ihren Hauptwohnsitz in die Gemeinde zu verlegen. Denn die Kommunen bekommen nur dann pro Person Zuschüsse aus dem kommunalen Finanzausgleich, wenn sich ihre Einwohner mit Hauptwohnsitz bei ihnen anmelden.

Personen mit einem Zweitwohnsitz nutzen zwar ebenfalls die kommunale Infrastruktur, wie Straßen oder öffentliche Schwimmbäder, jedoch erhalten die Gemeinden für sie keine Unterstützung aus dem kommunalen Finanzausgleich.

Wer muss die Zweitwohnsitzsteuer zahlen?

Wer in einer Stadt oder Gemeinde, die eine Zweitwohnsitzsteuer erhebt, eine weitere Wohnung bezieht, muss die Steuer bezahlen; unabhängig davon, ob sich die Wohnung in derselben Stadt oder einer anderen befindet. Es spielt auch keine Rolle, ob er Mieter oder Eigentümer der Wohnung ist.

Die Steuer kann auch für eine Ferienwohnung fällig werden, wenn die Wohnung auch selbst genutzt wird. Dient die Wohnung hingegen ausschließlich zur Vermietung, wird in der Regel keine Zweitwohnsitzsteuer fällig.

Die Höhe der Zweitwohnsitzsteuer kann unterschiedlich ausfallen, da die jeweiligen Kommunen diese selbst festlegen. Daher fällt sowohl die Bemessungsgrundlage, als auch der Steuersatz in den einzelnen Gemeinden verschieden hoch aus.
Als Bemessungsgrundlage dient die Jahreskaltmiete, also die Miete nach Abzug von Heiz- und Nebenkosten.

Beispielrechnung zur Zweitwohnung

Die Miete für eine Zweitwohnung in Hamburg beträgt 600 € Kaltmiete pro Monat, also 7.200 € pro Jahr. Da der Steuersatz in Hamburg 8 % beträgt, liegt die Steuer bei 576 € pro Jahr.

Läge der Hauptwohnsitz hingegen in Hamburg und die Zweitwohnung mit gleicher Kaltmiete in Berlin, müsste eine Zweitwohnsitzsteuer von 1.080 € pro Jahr bezahlt werden, da der Steuersatz in Berlin bei 15 % liegt.

Wann muss der Zweitwohnsitz angemeldet werden?

In den meisten Gemeinden muss die Zweitwohnung innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug beim zuständige Einwohnermeldeamt angemeldet werden - in der Stadt oder Gemeinde, in der sich die Zweitwohnung befindet.

Für die Anmeldung muss man in der Regel persönlich erscheinen, oder sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Zudem wird neben dem Anmeldeformular, ein gültiger Personalausweis und eine Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter benötigt.

Da in Deutschland eine Meldepflicht besteht, droht eine Geldbuße von bis zu 1.000 €, wenn die Zweitwohnung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist angemeldet wird.

Befreiung von der Zweitwohnsitzsteuer

Bestimmte Personengruppen können sich von der Zweitwohnsitzsteuer befreien lassen. Dazu zählen z.B.

  • Personen, die sich nur vorübergehend – nicht länger als sechs Monate – an einem Ort aufhalten und bereits in Deutschland gemeldet sind
  • Verheiratete, die aus beruflichen Gründen einen Zweitwohnsitz an einem anderen Ort haben, sich aber mit ihrem Ehepartner einen gemeinsamen Hauptwohnsitz teilen
  • Personen, die am Zweitwohnsitz in einer Gemeinschaftsunterkunft leben (z. B. Therapie- oder Erziehungseinrichtung, Alten- oder Pflegeheim, Unterkunft für Soldaten oder Polizeivollzugsbeamte)
  • Personen, die in Haftanstalten untergebracht sind

Einige Städte und Gemeinden wenden darüber hinaus noch weitere Steuerbefreiungen an.

Kann die Zweitwohnsitzsteuer abgesetzt werden?

Wenn die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen unterhalten wird, können die Kosten für die Wohnung von der Steuer abgesetzt werden. Dafür muss der Hauptwohnsitz weit genug vom Arbeitsplatz entfernt liegen und die Arbeitsstätte von der Zweitwohnung aus besser zu erreichen sein.

Zudem muss die Person am ersten Wohnsitz ihren Lebensmittelpunkt haben und für mehr als 10 % der Haushaltskosten aufkommen. Damit würde sie die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung erfüllen und könnte somit die Kosten für ihre Zweitwohnung als Werbungskosten geltend machen.

Beachten Sie, dass dieses Video lediglich eine allgemeine Übersicht zu dem Thema bietet. Haben Sie Interesse am Thema Zweitwohnsitzsteuer? Dann kontaktieren Sie uns, wir nehmen uns gerne Zeit für eine individuelle Beratung.

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Diese Videos stellen keine individuelle Beratung dar. Sie dienen der allgemeinen Information und sollen aufzeigen, was steuerlich möglich, aber auch was nicht möglich ist. Bitte beachten Sie, dass sich die gesetzlichen Regelungen inzwischen geändert haben könnten (Stand: 05/2023).

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