Versicherungen als Vorsorgeaufwendungen
Steuerlich absetzbare Versicherungsbeiträge, sind in erster Linie die, die der Vorsorge dienen. Hierzu zählen:
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Rentenversicherung
- Risikolebensversicherung
- Unfallversicherung und
- Haftpflichtversicherung
Außerdem können die Beiträge für eine private Lebensversicherung bei der Steuer angegeben werden, wenn die Versicherung vor 2005 abgeschlossen wurde (als Sonderausgaben). Um Versicherungsbeiträge absetzen zu können, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein. Der Versicherte muss zum Beispiel die Beiträge selbst getragen haben, und die Versicherungsleistung sollte im Idealfall im Alter oder bei Krankheit greifen. Der absetzbare Maximalbetrag für Angestellte liegt bei 1.900 €. Bei Selbstständigen liegt er bei 2.800 €.
Beiträge zur Basis-Krankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung sind grundsätzlich unbeschränkt abziehbar. Diese Beiträge fallen aber in den vorgenannten Rahmen, sodass oftmals kein Raum mehr für die Absetzbarkeit der anderen Versicherungen bleibt.
Versicherungen als Werbungskosten
Sofern die Versicherungspolice nur berufliche Risiken abdeckt, ist es möglich, diese Kosten als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen. Es gibt keine Obergrenze für Werbungskosten, sodass der gesamte Betrag steuerlich abgesetzt werden kann. Wird der Pauschalbetrag für Arbeitnehmer von 1.200 € überschritten, wirkt sich jeder zusätzliche Euro aus berufsbezogenen Versicherungen, auch im Zusammenhang mit anderen Werbungskosten, steuermindernd aus.
Unter die absetzbaren Versicherungen fallen beispielsweise:
- Rechtsschutzversicherungen im Beruf
- Berufshaftpflichtversicherungen
- Unfallversicherungen im beruflichen Kontext
Versicherungen als Altersvorsorgeaufwendungen
Auch Beiträge zu Versicherungen für die Altersvorsorge können steuerlich berücksichtigt werden. Dazu zählen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, Riester-Rente, Rürup-Rente und Beiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:
- 94% der eingezahlten Beiträge sind als Sonderausgaben abziehbar
- Bis zum Jahr 2025 steigt dieser Prozentsatz jährlich um zwei Prozentpunkte
- Der maximale Betrag für Alleinstehende liegt aktuell bei 25.639 €
- Für Verheiratete oder in eingetragenen Lebenspartnerschaften Lebende gilt der doppelte Höchstbetrag
Der genannte Prozentsatz von 94% wird auf den maximalen Betrag bzw. die tatsächlich geleisteten Beiträge angewendet. Im Jahr 2022 können Alleinstehende daher maximal 24.101 € absetzen. Bei Verheirateten oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden ist der absetzbare Betrag doppelt so hoch. Der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rente ist in der Kalkulation ebenfalls zu berücksichtigen.
Nicht absetzbare Versicherungen
Versicherungen, die materielle Güter oder Inventar schützen, sind steuerlich nicht absetzbar. Dazu gehören:
- Versicherungen für Gebäude und Hausrat
- Fahrradversicherung
- Kfz-Kaskoversicherung
- Reisegepäck- und Reiserücktrittversicherung
- Kapitallebensversicherungen, abgeschlossen nach dem 01.01.2005
Gebäudeversicherungen sind allerdings als Werbungskosten abziehbar, soweit sie mit Vermietungseinkünften im Zusammenhang stehen.
Wer also gewisse Voraussetzungen beachtet, kann seine Versicherungen in der Steuererklärung angeben und somit Steuern sparen.
Beachten Sie, dass dieses Video lediglich eine allgemeine Übersicht zu dem Thema bietet. Haben Sie Interesse am Thema Versicherungen? Dann kontaktieren Sie uns, wir nehmen uns gerne Zeit für eine individuelle Beratung.
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Diese Videos stellen keine individuelle Beratung dar. Sie dienen der allgemeinen Information und sollen aufzeigen, was steuerlich möglich, aber auch was nicht möglich ist. Bitte beachten Sie, dass sich die gesetzlichen Regelungen inzwischen geändert haben könnten (Stand: 11/2023).