Spenden
Wie Sie Spenden von der Steuer absetzen können

Beim Spenden geht es in erster Linie um den helfenden Aspekt, doch eine gute Tat kann auch steuerliche Vorteile mit sich bringen.

Wann sind Spenden absetzbar?

Der Staat fördert Steuerzahler, die spenden wollen mithilfe des Sonderausgabenabzugs in der Steuererklärung. Man kann also seine Spende absetzen und mindert dadurch seine Steuerbelastung.

Folgende Spenden sind absetzbar:

  • Spenden zur Förderung gemeinnütziger und steuerbegünstigter Zwecke
  • Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung und
  • Zuwendungen an politische Parteien

Der Spendenempfänger muss die besonderen Voraussetzungen für den steuerlichen Spendenabzug erfüllen.

Damit der Sonderausgabenabzug greifen kann, ist es wichtig, dass das Geld freiwillig gespendet wird, ohne eine Gegenleistung zu erwarten. Würde der Spender z.B. für ein soziales Projekt in der Nachbarschaft 200 € spenden, so mindert dieser Betrag als Sonderausgabe sein zu versteuerndes Einkommen, sobald der Pauschbetrag von 36 € für Alleinstehende überstiegen wird.

Nicht zu den Sonderausgaben zählen Mitgliedsbeiträge für Vereine, die vor allem der Freizeitgestaltung dienen, wie beispielsweise Sport- oder Karnevalsvereine.

Wie können Spenden nachgewiesen werden?

Für die steuerliche Anerkennung von Spenden kann das Finanzamt eine Spendenbescheinigung, die sogenannte Zuwendungsbestätigung verlangen. Diese muss nach amtlich vorgeschriebenem Muster vom Spendenempfänger ausgestellt werden. Je nach Empfänger und Art der Zuwendung hat die Finanzverwaltung verschiedene Muster geschaffen.

Die Zuwendungsbestätigung sollte gut aufbewahrt werden, da sie nicht nur als Spendennachweis dient, sondern Voraussetzung für den steuerlichen Abzug der Spende ist.

Für Kleinbetragsspenden besteht hingegen die Möglichkeit eines einfachen Nachweises. Bei Spenden bis 300 € ist keine formale Zuwendungsbestätigung erforderlich, hier genügt dem Finanzamt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank als Spendennachweis. Das kann z.B. ein Kontoauszug sein, auf dem Namen und Kontonummern, die Spendenbezeichnung sowie Betrag und Buchungstag ersichtlich sind.

Gibt es einen Höchstbetrag?

Für die steuerliche Berücksichtigung in Bezug auf die Sonderausgaben gibt es einen Höchstbetrag. Dieser richtet sich nach der Höhe der Einkünfte des Spenders. So sind Spenden bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abzugsfähig. Würde die Spende diesen Höchstbetrag übersteigen, sodass die Zuwendungen nicht vollständig abgesetzt werden können, besteht die Möglichkeit, den übrigen Spendenbetrag für das jeweils nächste Jahr vorzutragen. Dieser Spenden-Vortrag wird dann zusammen mit weiteren Spenden des Folgejahrs im Rahmen des Höchstbetrags abgesetzt.

Besonderheiten bei Zuwendungen an politische Parteien

Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien führen bis zu einem Betrag in Höhe von 1.650 € zu einer 50%igen Steuerermäßigung, also 825 €. Die darüberhinausgehenden Zuwendungen bis höchstens 3.300 €, können dann als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Bei zusammenveranlagten Ehepartnern verdoppeln sich diese Beträge. Zuwendungen an politische Parteien sind also für Singles bis zu einer Höhe von insgesamt 3.300 € steuerbegünstigt, bei Verheirateten bis zu 6.600 €. Wer diese Punkte beachtet, kann nicht nur etwas Gutes tun, sondern sich auch über eine steuerliche Begünstigung freuen.

Haben Sie Interesse am Thema „Spenden von der Steuer absetzen”? Dann kontaktieren Sie uns, wir nehmen uns gerne Zeit für eine individuelle Beratung.

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Diese Videos stellen keine individuelle Beratung dar. Sie dienen der allgemeinen Information und sollen aufzeigen, was steuerlich möglich, aber auch was nicht möglich ist. Bitte beachten Sie, dass sich die gesetzlichen Regelungen inzwischen geändert haben könnten (Stand: 09/2022).

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