Ferienjobber
Welche Pflichten die Arbeitgeber jetzt erfüllen müssen

In unserem Erklärvideo erfahren Sie, welche gesetzlichen Regelungen Sie beim Einsatz von Ferienjobbern berücksichtigen müssen.

Die wichtigsten Regelungen und Verordnungen dazu finden sich im JArbSchG sowie in der Kinderschutzverordnung. Ob und unter welchen Umständen ein Ferienjobverhältnis zustande kommen kann, hängt zudem noch von 4 wichtigen Faktoren ab, die unter anderem entscheiden wie lange und für welche Arbeiten ein Ferienjobber eingesetzt werden kann.

Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten von Ferienjobbern nämlich Kinder und Jugendliche. Als Kind gelten alle Beschäftigten zwischen ihrem 13 und 15 Lebensjahr.

Kinder dürfen nur mit der Zustimmung Ihrer Eltern, oder Ihres gesetzlichen Vormundes beschäftigt werden, und auch dann nur zwischen 8:00 und 18:00 Uhr, maximal 2 Stunden täglich für leichte Tätigkeiten.

Diese könnten z. B. das Verteilen von Prospekten oder Sortieren von Utensilien sein. Ein Sonderfall, ergibt sich immer in landwirtschaftlichen Betrieben zur Erntezeit. Hier erlaubt der Gesetzgeber ausnahmsweise für Kinder eine maximale Arbeitszeit von 3 Std täglich. Um die Gesundheit eines Kindes nicht zu gefährden, ist es unumgänglich das der Arbeitsplatz frei von gesundheitlichen Risiken ist. Durch das Beschäftigungsverhältnis darf die schulische Tätigkeit eines Kindes niemals beeinflusst werden.

Jugendliche (über 15 Jahre, aber unter 18 Jahre) gelten nach dem Gesetz ebenfalls als Kinder, wenn sie der Vollzeitschulpflicht unterliegen.

Jugendliche dürfen aber in der Ferienzeit schon voll mit anpacken und bis zu 8 Stunden täglich arbeiten also bis zu 40 Std in der Woche. Auch für Jugendliche gilt in Landwirtschaftlichen Betrieben ein Sonderfall. Hier dürfen Sie eine Stunde Länger pro Tag arbeiten, wenn Sie älter als 16 Jahre alt sind.

Welche Art des Beschäftigungsverhältnisses bringt für alle Beteiligten die meisten Vorteile?

Eine Möglichkeit ist die kurzfristige Beschäftigung. Bei dieser Beschäftigungsart dürfen Arbeitnehmer maximal 70 Tage oder 3 Monate innerhalb eines Kalenderjahres beschäftigt werden. Der Vorteil ist hier, dass Arbeitgeber sich die Sozialversicherungsbeiträge sparen. Das Gehalt kann bei diesem Modell entweder individuell entsprechend der Lohnsteuerklasse oder pauschal mit 25% des Entgelts zzgl. Soli-Zuschlag und Kirchensteuer besteuert werden. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer nur gelegentlich und nicht regelmäßig beschäftigt wird, was normalerweise für Ferienjobber zutrifft. Nicht regelmäßig heißt: nicht mehr als 18 zusammenhängende Arbeitstage und durchschnittliche Stundenlohn nicht höher als 12 € pro Stunde und 68 € pro Arbeitstag. Die Pauschalsteuer führt er in diesem Fall an das Finanzamt und nicht etwa an die Minijobzentrale ab.

Eine weitere Möglichkeit besteht in der Anstellung als geringfügig Beschäftigte. In diesem Fall darf das Arbeitsentgelt 450 € pro Monat nicht übersteigen. Im Gegensatz zur kurzfristigen Beschäftigung ist dieses Beschäftigungsverhältnis nicht nur steuer-, sondern auch sozialversicherungspflichtig. Dafür muss der Arbeitgeber 2% Pauschalsteuer, 13 % Krankenversicherung und 15% pauschale Rentenversicherung abführen. Der Ferienjobber wäre hingegen verpflichtet, den Differenzbeitrag zwischen dem allgemeinen Beitragssatz der Rentenversicherung und dem Pauschalbeitrag, den der Arbeitgeber entrichtet, zu tragen.

Von der Rentenversicherungspflicht kann sich der Ferienjobber jedoch befreien lassen, ein Antrag auf die Befreiung muss allerdings von den Eltern unterschreiben werden.

Aufbewahrungspflichten: Für spätere Betriebsprüfungen sind u. a. die Schulbesuchsbescheinigung, die Nachweise und Erklärungen für geringfügig Beschäftigte (Aufzeichnungen über die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit, die Bestätigung über das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen einer weiteren Beschäftigung) bei den Lohnunterlagen aufzubewahren. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn gilt ab dem 18. Geburtstag.

Haben Sie Interesse am Thema „Ferienjobber”? Dann kontaktieren Sie uns, wir nehmen uns gerne Zeit für eine individuelle Beratung.

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Diese Videos stellen keine individuelle Beratung dar. Sie dienen der allgemeinen Information und sollen aufzeigen, was steuerlich möglich, aber auch was nicht möglich ist. Bitte beachten Sie, dass sich die gesetzlichen Regelungen inzwischen geändert haben könnten (Stand: 08/2020).

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