Zuwendungen an Arbeitnehmer
Diese Zuwendungen können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern steuerfrei gewähren

Es gibt eine ganze Reihe von begünstigten Zuwendungen, mit denen Unternehmer ihren Mitarbeitern gegenüber Wertschätzung zum Ausdruck bringen können.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, unterliegen die Zuwendungen nicht mehr der Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht.

In unserem Erklärvideo erfahren Sie, was Sie beachten müssen.

Die wichtigsten Zuwendungen

  • Fahrtkosten für betriebliche Fahrten mit dem privaten Fahrzeug
  • Erstattungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
  • Zuschüsse und Sachbezüge für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (z.B. Job-Ticket)
  • Parkplätze auf dem Firmengelände
  • Bewirtung bei maximal zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr (bis 110 EUR pro Teilnehmer)
  • Mehrtägige Betriebsausflüge
  • Fortbildungskosten (im betrieblichen Interesse)
  • Reisekosten, Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei Auswärtstätigkeit
  • Aufmerksamkeiten wie Blumen, Bücher, CDs bis 60 EUR, z.B. bei Geburtstag oder Verlobung (keine Geldzuwendungen)
  • Sachzuwendungen wie Eintrittskarten, Kosten fürs Fitnessstudio, Warengutscheine oder Tankgutscheine (Freigrenze 44 EUR monatlich)
  • Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, z.B. Sport, Yoga, Rückentraining, Massagen, Ernährungsseminare (maximal 500 EUR pro Jahr)
  • Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge
  • Kindergartenzuschüsse
  • Überlassung von betrieblichen Handys und Computern zur privaten Nutzung
  • Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge

Haben Sie Interesse am Thema „Zuwendungen an Arbeitnehmer”? Dann kontaktieren Sie uns, wir nehmen uns gerne Zeit für eine individuelle Beratung.

Unsere Erklärvideos


Diese Videos stellen keine individuelle Beratung dar. Sie dienen der allgemeinen Information und sollen aufzeigen, was steuerlich möglich, aber auch was nicht möglich ist. Bitte beachten Sie, dass sich die gesetzlichen Regelungen inzwischen geändert haben könnten (Stand: 08/2020).

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