Homeoffice
Wie Sie von zu Hause aus arbeiten und Steuern sparen können

Arbeiten im Homeoffice

Für viele Berufstätige wurde durch die Corona-Pandemie das Arbeiten im Homeoffice auch zum Alltag. Die Kosten dafür konnten in den meisten Fällen nicht abgesetzt werden. Doch die neue Homeoffice-Pauschale für 2020 und 2021 soll das ändern.


Welche Vorteile bietet die Homeoffice-Pauschale und wer kann sie nutzen?

Für jeden Tag, an dem ein Arbeitnehmer nur zu Hause und nicht im Betrieb gearbeitet hat, kann er 5 € pro Tag von der Steuer absetzen. Allerdings können maximal 120 Arbeitstage im Jahr geltend gemacht werden – also 600 € im Jahr, selbst wenn mehr Tage im Homeoffice gearbeitet wurden. Selbstständige können die Pauschale als Betriebsausgaben abestezen.

Um von der Homeoffice-Pauschale zu profitieren, ist es wichtig, dass die Grenze der Werbungskostenpauschale von 1.000 € überschritten wird. Denn dieser Pauschalbetrag wird Steuerzahlern bei der Ermittlung der Einkünfte pauschal von den Einnahmen abgezogen, sofern keine höheren Kosten nachgewiesen werden. Um über diese 1.000 €- Grenze zu gelangen, könnte der Steuerzahler zum Beispiel auch noch die Pendlerpauschale geltend machen. Dazu können weitere Werbungskosten kommen, wie zum Beispiel die Anschaffung für Büromöbel, Computer oder Fachliteratur.

Auch für Anschaffungen ergeben sich neue Vorteile. Bislang mussten sie über drei Jahre abgeschrieben werden, wenn sie über 800 € netto gekostet haben. Doch nun können sie sofort voll abgeschrieben werden. Diese Regelung soll z.B. für ab Januar 2021 angeschaffte Hard- und Software gelten, wirkt sich aber auch auf früher gekaufte aus.

Homeoffice versus Häusliches Arbeitszimmer

Wo genau in der Wohnung die Arbeit verrichtet wird, ist für die Homeoffice-Pauschale nicht von Bedeutung. Es müssen keine strengen Regeln wie für ein häusliches Arbeitszimmer erfüllt werden. Dafür können aber auch nur 600 € im Jahr abgesetzt werden. Steuerlich wäre der Arbeitnehmer mit einem Arbeitszimmer im Vorteil, da er dafür die tatsächlichen Kosten absetzen kann.

Es gelten jedoch strenge Auflagen, damit ein Arbeitszimmer als solches anerkannt wird. Das Arbeitszimmer muss ein durch Wände und Türen zum Wohnbereich abgetrennter Arbeitsraum sein. Eine Arbeitsecke oder ein Laptop auf dem Küchentisch akzeptiert das Finanzamt nicht. Das Zimmer darf zudem nur zu höchstens 10 Prozent privat genutzt werden. Ein ausklappbares Gästesofa oder ein Fernseher können bereits Ausschlusskriterien sein. Sind die Bedingungen für ein häusliches Arbeitszimmer jedoch erfüllt, kann man davon mehr profitieren, als von der Homeoffice-Pauschale.

Um die Kosten für ihr häusliches Arbeitszimmer zu ermitteln, müssen zunächst die anteiligen Kosten aus den Gesamtkosten für die Wohnung herausgerechnet werden. Dazu gehören unter anderem Miete, Strom, Heizung und andere Nebenkosten. Um den Anteil des Arbeitszimmers zu berechnen, gilt folgende Formel:

Die Fläche des Arbeitszimmers
geteilt durch die Gesamtwohnfläche der Wohnung
mal 100

Das Ergebnis stellt den Arbeitszimmeranteil in Prozent dar. Hat die Wohnung zum Beispiel eine Gesamtwohnfläche von 100 m² und das Arbeitszimmer eine Fläche von 25 m², so könnten 25 % der Miet- und Nebenkosten von der Steuer abgesetzt werden (25 m² / 100 m² x 100 = 25 %).

Wie viele Kosten insgesamt geltend gemacht werden können, hängt davon ab, wie viel in dem Arbeitszimmer gearbeitet wird. Das kann unterschiedlich ausfallen. Für die Berechnung der Kosten gibt es zwei Varianten. Arbeitet der Arbeitnehmer überwiegend (bei einer Fünftagearbeitswoche mindestens drei Tage) im häuslichen Arbeitszimmer, so stellt dies den Mittelpunkt der Tätigkeit dar. In diesem Fall können die anteiligen Kosten für das häusliche Arbeitszimmer unbegrenzt abgesetzt werden. Würde er hingegen nur an zwei von fünf Arbeitstagen in der Woche zu Hause arbeiten, so würde das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der Tätigkeit darstellen. In diesem Fall können Heimbürokosten nur begrenzt bis maximal 1.250 € im Jahr geltend gemacht werden.

Homeoffice- oder Entfernungspauschale

Die Homeoffice- und Entfernungspauschale können nicht zusammen geltend gemacht werden. Für die Tage an denen er ins Büro fährt, kann er wie bisher 0,30 € pro gefahrenen Kilometer für die einfache Wegstrecke als Entfernungspauschale geltend machen. Fernpendler können im Jahr 2021 sogar noch mehr absetzen, denn ab dem 21. Entfernungskilometer beträgt die Pauschale 0,35 € statt 0,30 €.
Für andere Tage, an denen er von zu Hause aus arbeitet, gilt dann die Homeoffice-Pauschale von 5 € pro Tag.

Fazit

Es zeigt sich also, dass die Homeoffice-Pauschale für viele Berufstätige, die von zu Hause aus arbeiten müssen, aber kein häusliches Arbeitszimmer besitzen, eine gute Alternative bietet um Steuern zu sparen. Es sollten jedoch einige Aspekte beachtet werden um von dieser Pauschale profitieren zu können. Des Weiteren sollte man die Homeoffice-Pauschale mit der Pendlerpauschale abwägen, wobei man in ihrer Steuererklärung nur das angeben darf, was der Realität entspricht. Werden die Bedingungen eines häuslichen Arbeitszimmers erfüllt, so sollte man statt der Homeoffice-Pauschale lieber die Kosten für das Arbeitszimmer von der Steuer absetzen.

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Diese Videos stellen keine individuelle Beratung dar. Sie dienen der allgemeinen Information und sollen aufzeigen, was steuerlich möglich, aber auch was nicht möglich ist. Bitte beachten Sie, dass sich die gesetzlichen Regelungen inzwischen geändert haben könnten (Stand: 04/2021).

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