Leasing oder Kauf
Diese Vor- und Nachteile sind zu beachten

Wer für ein Unternehmen ein Firmenfahrzeug anschaffen möchte, sollte sich überlegen, ob er das neue Auto kaufen oder leasen sollte.

Leasing

Der Begriff Leasing kommt von dem englischen Wort „to lease“ und heißt so viel wie mieten oder pachten. Das Leasing bietet die Möglichkeit teure Anschaffungen zu tätigen, ohne diese sofort in voller Höhe zahlen zu müssen. Dabei kann es sich unter anderem um Produktionsanlagen, Büromaschinen oder auch um eine EDV-Ausstattung handeln. Das bekannteste Beispiel bleibt aber wohl das Auto-Leasing.

Beim Leasing wird das Auto nur für einen bestimmten Zeitraum genutzt. Dazu muss vorab mit einem Autohersteller, einer Bank oder einem anderen Leasing-Geber ein Leasing-Vertrag abgeschlossen werden. Der Leasinggeber kauft vom Händler das Fahrzeug und vermietet es. Dabei einigen sich beide Vertragsparteien auf einen festgelegten Nutzungs-Zeitraum. Das sind in der Regel 12 bis 48 Monate. Im Gegenzug wird eine eine monatliche Leasing-Rate gezahlt; das ist quasi die Miete für die Nutzung. Anders als beim Kauf wird Frau Weber nicht Eigentümerin des Autos. Denn Eigentümer ist und bleibt der Leasing-Geber. Nach Vertragsende muss der Leasing-Nehmer das Fahrzeug wieder an den Leasing-Geber zurückgeben.

Vor und Nachteile von Leasing 

Leasing lohnt sich in erster Linie für Geschäftsleute und Unternehmen. Sie können die Leasing-Rate als monatliche Betriebsausgaben steuerlich absetzen. Die Ratenzahlung hat zudem den Vorteil, dass der Leasing-Nehmer selbst bei überraschenden Ausgaben nicht in einen finanziellen Engpass gerät, sondern unabhängiger bleibt.

Je nach Laufzeit kann er alle paar Jahre das Auto wechseln, wodurch er immer ein neues Auto mit aktueller Technik fährt. Das hat den Vorteil, dass bei Leasing-Autos meist keine teuren Reparaturen anfallen. Da er kein Eigentum erwirbt, muss er sich auch keine Gedanken über einen späteren Verkauf des Autos machen. 

Jedoch sollten die Nachteile des Leasings nicht außer Acht gelassen werden.

Nach Ende der Leasing-Laufzeit muss das Fahrzeug an den Leasing-Geber zurückgegeben werden. Es besteht keine Möglichkeit, das Auto weiter zu nutzen oder zu verkaufen. Größere Änderungen, wie zum Beispiel das Umlackieren oder Bekleben des Fahrzeugs, dürfen nicht vorgenommen werden.

Sollten während der Vertragslaufzeit doch einmal technische Probleme auftauchen, ist es sehr wahrscheinlich nicht gestattet, eine Werkstatt eigener Wahl aufzusuchen. Bei den meisten Leasinggesellschaften ist die Werkstattbindung ein fester Bestandteil des Leasing-Vertrages.
Sollte das Fahrzeug nach Vertragsende Schrammen oder Flecken aufweisen, kann das zu Problemen bei der Rückgabe führen. Die Mängel können dem Leasing-Nehmer in Rechnung gestellt werde. Zudem gibt es in der Regel eine vorgegebene Kilometergrenze, welche man nicht überschreiten sollte, da es sonst zu hohen Nachzahlungen kommen kann.

Wer das Fahrzeug nach dem Ende der Leasinglaufzeit vom Leasinggeber kaufen möchte, so sollte rechtzeitig deswegen anfragen. Damit würde er sich auch die Schlussabrechnung ersparen. Allerdings wäre die frühzeitige Einräumung einer Kaufoption – schon beim Vertragsabschluss – steuerschädlich.

Fazit – Leasing oder Kauf

Sowohl der Kauf als auch das Leasing eines Fahrzeugs hat seine Vor- und Nachteile. Beim Kauf kommen hohe Anschaffungskosten auf den Unternehmer zu, was die Liquidität einschränken kann. Zudem können bei einer längeren Nutzung des Autos hohe Reparaturkosten entstehen. Dafür müssen sich Eigentümer keine Gedanken um Kilometergrenzen oder kleinere Schrammen machen. Zudem ist der Kauf unterm Strich meist günstiger als das Leasing. Außerdem kann schon 3 Jahre vor dem geplanten Kauf einen Investitionsabzugsbetrag steuerlich geltend gemacht werden, soweit das Fahrzeug nahezu ausschließlich betrieblich genutzt wird. Damit spart der Käufer Steuern, die er dann schon für den Kaufpreis verwenden kann. Diese Variante ist bei einem geplanten Leasingfahrzeug nicht möglich.

Ein Leasing-Fahrzeug hat den Vorteil, dass die monatlichen Raten gut planbar sind und als Betriebsausgaben abgesetzt werden können. Auch um den Verkauf des Autos muss sich ein Leasing-Nehmer keine Gedanken machen. Dafür ist das Auto nicht sein Eigentum, weshalb er sich an die Vertragsbedingungen halten muss und nicht frei über das Fahrzeug verfügen kann.

Bei der Leasingvariante kann der Unternehmer die Leasingraten steuerlich geltend machen – bei einem Fahrzeugkauf die Abschreibungen; soweit eine Finanzierung des Kaufpreises erfolgt ist, zusätzlich auch die Darlehenszinsen. 

Ob Kauf oder Leasing besser geeignet ist, lässt sich pauschal nicht sagen – es sollte vorab genau geprüft werden, welche Variante am besten passt. 

Haben Sie Interesse am Thema Leasing oder Kauf? Dann kontaktieren Sie uns, wir nehmen uns gerne Zeit für eine individuelle Beratung.

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Diese Videos stellen keine individuelle Beratung dar. Sie dienen der allgemeinen Information und sollen aufzeigen, was steuerlich möglich, aber auch was nicht möglich ist. Bitte beachten Sie, dass sich die gesetzlichen Regelungen inzwischen geändert haben könnten (Stand: 11/2022).

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