Was ist Kurzarbeitergeld?
Kurzarbeitergeld ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit ist, die den Verdienstausfall ausgleicht, wenn die Arbeitszeit vorübergehend gekürzt wird. Statt Mitarbeiter zu entlassen, können Unternehmen auf diese Weise Arbeitsplätze erhalten, während die Arbeitnehmer für die ausgefallene Arbeitszeit teilweise entschädigt werden. Kurzarbeitergeld wird in der Regel für maximal 12 Monate gewährt, kann aber unter besonderen Umständen verlängert werden.
Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?
Beispiel: Da Lisa keine Kinder hat, erhält sie 60 % des Nettoentgelts, das ihr durch die Kurzarbeit entgeht. Ihr Nettogehalt beträgt normalerweise 2.500 Euro im Monat. Während der Kurzarbeit arbeitet sie nur 50 % ihrer normalen Stundenzahl. Für die ausgefallenen 50 % ihres Gehalts, also 1.250 Euro, erhält Lisa 60 % Kurzarbeitergeld. Das entspricht 750 Euro. Für die Stunden, die sie noch arbeitet, erhält sie weiterhin ihr halbes Gehalt, also 1.250 Euro. Insgesamt erhält Lisa während der Kurzarbeit also 2.000 Euro im Monat (1.250 Euro Gehalt + 750 Euro Kurzarbeitergeld).
Wie wird das Kurzarbeitergeld besteuert?
Das Kurzarbeitergeld selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass das steuerfreie Kurzarbeitergeld bei der Berechnung des Steuersatzes, der auf das reguläre Einkommen gezahlt werden muss, berücksichtigt wird. Beim persönlichen Steuersatz wird das Kurzarbeitergeld fiktiv als steuerpflichtig behandelt und mit diesem Steuersatz wird das zu versteuernde Einkommen berechnet, in dem das Kurzarbeitergeld nicht enthalten ist. Das bedeutet, dass das Kurzarbeitergeld zwar grundsätzlich steuerfrei ist, aber durch den Progressionsvorbehalt geringfügig besteuert wird.
Muss eine Steuererklärung abgeben werden?
Wer mehr als 410 Euro im Jahr an steuerfreien Leistungen erhält, darunter auch das Kurzarbeitergeld, ist verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Rechenbeispiel für Lisas Steuerbelastung
Vor der Kurzarbeit hat Lisa 2.500 Euro netto im Monat verdient. Jetzt bekommt sie 1.250 Euro Gehalt und 750 Euro Kurzarbeitergeld, also 2.000 Euro im Monat. Die Steuerlast sinkt auf jeden Fall, da nur von den 1.250 Euro Lohnsteuer einbehalten wird. Das Kurzarbeitergeld wird beim Lohnsteuerabzug oft nicht berücksichtigt, so dass es zu einer Steuernachzahlung kommen kann. Lisas Jahreseinkommen ohne Kurzarbeitergeld beträgt 30.000 Euro. Daraus ergibt sich beispielsweise eine Steuerlast von 900 Euro. Aufgrund des Progressionsvorbehalts wird jedoch auch das steuerfreie Kurzarbeitergeld in Höhe von 9.000 Euro (750 Euro × 12 Monate) bei der Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt. Das bedeutet, dass die 15.000 Euro nicht mit dem Steuersatz für 15.000 Euro, sondern mit dem Steuersatz für 24.000 Euro besteuert werden. Die Steuer beträgt in diesem Fall jedoch 0,00 Euro, da von den Einkünften noch Werbungskosten und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden und der Grundfreibetrag im Jahr 2024 11.604 Euro beträgt. Angenommen, Lisas Steuersatz ohne Kurzarbeitergeld hätte 20 % (15.000,00 Euro) betragen. Durch den Progressionsvorbehalt wird ihr Einkommen nun so besteuert, als hätte sie ein höheres Einkommen erzielt (24.000,00 Euro), wodurch sich ihr Steuersatz auf 22 % erhöht. Dies führt zu einer höheren Steuerlast auf ihr reguläres Gehalt.
Wann droht eine Steuernachzahlung?
Obwohl das Kurzarbeitergeld selbst steuerfrei ist, wird es bei der Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt. Erhöht sich der Steuersatz durch das Kurzarbeitergeld, muss auf das reguläre Einkommen unter Umständen mehr Steuern gezahlt werden, als ursprünglich erwartet.
Um die finanzielle Belastung durch mögliche Steuernachzahlungen zu minimieren, kann es sinnvoll sein, frühzeitig einen Steuerberater zu konsultieren, um mögliche Freibeträge oder andere Steuererleichterungen zu prüfen.
Beachten Sie, dass dieses Video lediglich eine allgemeine Übersicht zu dem Thema bietet. Haben Sie Interesse am Thema Kurzarbeitergeld? Dann kontaktieren Sie uns, wir nehmen uns gerne Zeit für eine individuelle Beratung.
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Diese Videos stellen keine individuelle Beratung dar. Sie dienen der allgemeinen Information und sollen aufzeigen, was steuerlich möglich, aber auch was nicht möglich ist. Bitte beachten Sie, dass sich die gesetzlichen Regelungen inzwischen geändert haben könnten (Stand: 01/2025).