Mindestlohn
Wozu er dient und wie er sich entwickelt

Das Mindestlohngesetz

In Deutschland wurde der gesetzliche Mindestlohn im Jahr 2015 mit einem Stundensatz von 8,50 € eingeführt. Damit wurde eine Lohnuntergrenze eingeführt, die nicht unterschritten werden darf. Der Mindestlohn soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor unangemessen niedrigen Löhnen schützen.

Seit 2017 gab es jährlich Erhöhungen des Mindestlohns. Über die Anpassung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns entscheidet eine unabhängige Kommission der Tarifpartner. Diese setzt sich aus Vertretern der Arbeitgeberverbände, sowie den Gewerkschaften zusammen. Zudem wird die Mindestlohnkommission von Wissenschaftlern beraten.

Wer fällt unter das Mindestlohngesetz?

Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 18 Jahre. Es gibt jedoch einige Ausnahmen zu beachten. Nicht unter das Mindestlohngesetz fallen beispielsweise:

  • Auszubildende
  • Selbstständige
  • Langzeitarbeitslose (innerhalb der ersten sechs Monate nach Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt)
  • Ehrenamtlich Tätige
  • Pflichtpraktikanten und Praktikanten, die für maximal drei Monate gebunden werden

Dokumentationspflicht

Um sicher zu stellen, dass der Mindestlohn auch tatsächlich für jede Arbeitsstunde bezahlt wird, besteht - unabhängig von der Branche - eine sogenannte Dokumentationspflicht. Diese gilt für alle geringfügig Beschäftigten. Für die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Wirtschaftsbereiche, in denen eine besondere Missbrauchsgefahr besteht, gilt eine allgemeine Dokumentationspflicht, also auch für andere Teilzeitbeschäftigte und auch für Vollzeitbeschäftigte. Zu diesen Bereichen zählen unter anderem:

  • Baugewerbe
  • Gast- und Beherbergungsgewerbe
  • Speditions-, Transport- und Logistikbereich
  • Personenbeförderungsgewerbe
  • Schausteller
  • Wach- und Sicherheitsgewerbe
  • Gebäudereinigung
  • Messebau und
  • Fleischwirtschaft

Was muss notiert werden?

Um der Dokumentationspflicht nachzukommen, müssen folgende Angaben für jeden Arbeitstag gemacht werden:

  • Der Beginn der Arbeitszeit
  • Das Ende der Arbeitszeit
  • Die Dauer der Arbeitszeit

Achtung! Pausenzeiten gehören nicht zur Arbeitszeit und müssen herausgerechnet werden.

Mindestlohn Erhöhung 2022

Die Mindestlohnkommission hatte empfohlen, den Mindestlohn bis 01. Juli 2022 in mehreren Schritten auf 10,45 € brutto die Stunde zu erhöhen. Dieser Empfehlung ist die Bundesregierung gefolgt. Zudem wurde mit dem Kabinettsbeschluss vom 23. Februar 2022 eine einmalige Erhöhung des Mindestlohns auf den Weg gebracht. Demnach soll der Mindestlohn bis zum 01. Oktober 2022 auf 12 € brutto pro Stunde steigen.

Zusätzlich zur Erhöhung des Mindestlohns, soll auch die Verdienstgrenze für Minijobs von 450 € auf monatlich 520 € erhöht und künftig jeweils an die Entwicklung des Mindestlohns angepasst werden.

Was passiert bei einem Verstoß gegen das Mindestlohngesetz?

Ob die Mindestlohnzahlung eingehalten wird, kontrolliert die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Bundeszollverwaltung. Mindestlohnverstöße können mit einer Geldstrafe von bis zu 500.000 € geahndet werden. Werden Verpflichtungen wie die Dokumentationspflicht vernachlässigt, kann eine Strafe von bis zu 30.000 € anfallen. Zudem kann ein Unternehmen, das gegen das gesetzliche Mindestlohngesetz verstößt, von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.

Haben Sie Interesse am Thema Mindestlohn? Dann kontaktieren Sie uns, wir nehmen uns gerne Zeit für eine individuelle Beratung.

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Diese Videos stellen keine individuelle Beratung dar. Sie dienen der allgemeinen Information und sollen aufzeigen, was steuerlich möglich, aber auch was nicht möglich ist. Bitte beachten Sie, dass sich die gesetzlichen Regelungen inzwischen geändert haben könnten (Stand: 05/2022).

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