Fahrtenbuch
wie Sie Fahrten mit dem Dienstwagen richtig aufzeichnen

Wer von seinem Arbeitgeber einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt bekommen hat, den er auch privat nutzen darf, muss die private Nutzung des Fahrzeugs versteuern.

In unserem Erklärvideo erfahren Sie, wie das funktioniert.

Es gibt zwei Möglichkeiten, die private Nutzung zu versteuern: entweder pauschal mit der 1%-Regelung oder über das Führen eines Fahrtenbuches.

Die Ein-Prozent-Regelung

Bei der 1%-Regelung für die Privatnutzung monatlich mit 1 % des Brutto-Listenpreises zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs einschließlich der Umsatzsteuer versteuert. Das gilt selbst dann, wenn es einen Preisnachlass gab oder es sich um einen Gebrauchtwagen handelt. Wird der Wagen also nur zu einem geringen Anteil privat genutzt, kann es zu einer unverhältnismäßig hohen Steuerbelastung kommen.

Das Fahrtenbuch

Das Führen eines Fahrtenbuches ist zwar sehr aufwändig, zeigt jedoch die tatsächlichen Kosten auf.

Folgende Aspekte sind beim Führen eines Fahrtenbuches zu beachten:

  • zeitnah laufend und in einer gebundenen oder in sich geschlossenen Form geführt werden
  • nachträgliche Einfügungen oder Veränderungen sollen dadurch ausgeschlossen oder zumindest als solche erkennbar sein
  • einzelne lose abgeheftete Tabellenblätter genügen nicht
  • Excel-Tabellen werden grundsätzlich nicht anerkannt
  • handschriftliche Aufzeichnungen müssen lesbar sein
  • betriebliche und private Fahrten sowie die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sind gesondert und einzeln zu erfassen

Einzutragen sind das Datum, der Kilometerstand zu Beginn und Ende, der Reisezweck, der aufgesuchte Geschäftspartner. Auf der Grundlage des Fahrtenbuches werden die Gesamtkosten des Fahrzeugs in einem privaten und einen beruflichen Anteil aufgeteilt. Nur der sich ergebende private Anteil ist dann zu versteuern.

Ein elektronisches Fahrtenbuch wird anerkannt, wenn sich daraus dieselben Erkenntnisse wie aus einem manuell geführten Fahrtenbuch gewinnen lassen. Auch hier müssen nachträgliche Veränderungen technisch ausgeschlossen sein.

Aber Vorsicht: das Finanzamt wird überprüfen, ob das Fahrtenbuch schlüssig ist. Belege, die einen Kilometerstand ausweisen, wie zum Beispiel Werkstatt- oder TÜV-Rechnungen werden mit den Fahrtenbuch verglichen.

Auch andere Belege, die auf die Anwesenheit an einem bestimmten Ort schließen lassen, wie z. B. Bewirtungskosten-Belege werden abgeglichen. Selbst wenn nur einzelne Ungereimtheiten auftreten, wird das Finanzamt das gesamte Fahrtenbuch infrage stellen.

Haben Sie Interesse am Thema „Fahrtenbuch”?
Dann kontaktieren Sie uns, wir nehmen uns gerne Zeit für eine individuelle Beratung.

Unsere Erklärvideos


Diese Videos stellen keine individuelle Beratung dar. Sie dienen der allgemeinen Information und sollen aufzeigen, was steuerlich möglich, aber auch was nicht möglich ist. Bitte beachten Sie, dass sich die gesetzlichen Regelungen inzwischen geändert haben könnten (Stand: 08/2020).

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