Sucht ein Arbeitnehmer nach Möglichkeiten, den Arbeitsweg kostengünstig und umweltfreundlich zu gestalten, kann ihn der Arbeitgeber mit zwei besonderen Angeboten unterstützen: einem Jobticket für öffentliche Verkehrsmittel und einem Dienstfahrrad. Diese Leistungen sind nicht nur gut für die Umwelt, sondern bieten auch finanzielle Vorteile.
Doch wie sieht die steuerliche Ersparnis im Detail aus und was müssen Arbeitgeber und Arbeitgeber dabei beachten?
Jobticket
Mit dem Jobticket können öffentliche Verkehrsmittel kostenfrei genutzt werden. Nicht nur für den Weg zur Arbeit, sondern auch in der Freizeit. Der Clou: seit dem 1. Januar 2019 sind solche Zuschüsse des Arbeitgebers zum Jobticket oder die vollständige Übernahme der Kosten dafür steuerfrei, sofern sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Das Gehalt wird dadurch nicht gekürzt und es fallen keine Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge dafür an. Der Arbeitnehmer spart erheblich bei den Pendelkosten und genießt maximale Flexibilität. Für den Arbeitgeber bedeutet dies, dass die Kosten für das Jobticket als Betriebsausgaben abgesetzt werden können, was steuerlich entlastet.
Dienstfahrrad
Der Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer z.B. ein E-Bike zur Verfügung, das nicht nur für den Weg zur Arbeit, sondern auch für Freizeitaktivitäten am Wochenende genutzt werden kann. Stellt der Arbeitgeber das Dienstfahrrad zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn zur Verfügung, so ist dieser Vorgang lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.
In der Regel wird es aber auf eine sogenannte Gehaltsumwandlung hinauslaufen, bei der der Arbeitnehmer im Gegenzug auf einen Teil seines Bruttogehalts verzichtet. Aber auch in diesem Fall ergeben sich steuerliche Vergünstigungen: der geldwerte Vorteil aus der privaten Nutzung des Fahrrads wird nur mit 0,25% des Listenpreises des Fahrrads pro Monat versteuert, sofern das Fahrrad nach dem 31. Dezember 2018 angeschafft oder geleast wurde, und nicht als Kraftfahrzeug gilt. Der Arbeitgeber profitiert auch hier, da die Kosten für das Dienstfahrrad als Betriebsausgaben absetzbar sind
Beachten Sie, dass dieses Video lediglich eine allgemeine Übersicht zu dem Thema bietet. Haben Sie Interesse am Thema Jobticket und Dienstrad? Dann kontaktieren Sie uns, wir nehmen uns gerne Zeit für eine individuelle Beratung.
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Diese Videos stellen keine individuelle Beratung dar. Sie dienen der allgemeinen Information und sollen aufzeigen, was steuerlich möglich, aber auch was nicht möglich ist. Bitte beachten Sie, dass sich die gesetzlichen Regelungen inzwischen geändert haben könnten (Stand: 07/2024).