Betriebliche Altersvorsorge
Wie funktioniert sie und für wen lohnt sie sich?

Unter betrieblicher Altersvorsorge, kurz bAV, versteht man den Aufbau einer Zusatzrente über den Arbeitgeber. Die klassische betriebliche Altersvorsorge wird vollständig über den Arbeitgeber finanziert, indem der Arbeitgeber die Beiträge zur späteren Rente allein übernimmt. In immer mehr Branchen hat sich jedoch die Variante der Entgelt­umwandlung durchgesetzt.

Entgeltumwandlung

Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, jeden Monat einen Teil ihres Brutto­gehalts in einen bAV-Vertrag einzuzahlen – die sogenannte Entgelt­umwandlung. Arbeitgeber müssen auf Nachfrage einen solchen Vertrag anbieten.

Auch vom Gesetzgeber wird diese Art der betrieblichen Altersvorsorge gefördert. Für die seit 2019 neu abgeschlossenen Verträge sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, 15 % der bAV-Beiträge zu bezuschussen. Ab 2022 gilt diese Regelung auch für Altverträge. Zahlt ein Arbeitnehmer also 100 € in den bAV-Vertrag ein, bekommt er zudem noch 15 € Zuschuss vom Chef.

Ein weiterer Vorteil: der Arbeitnehmer spart sich die Beiträge für Steuern und Sozialabgaben – wie z.B. die Krankenkassenbeiträge; denn das Geld, das in die Betriebsrente eingezahlt wird, ist bis zu € 276,00 monatlich davon befreit. Die spätere Rente muss hingegen versteuert werden.

Unterm Strich bekommt er also etwas weniger Nettogehalt ausgezahlt als vor der Entgeltumwandlung, dafür hat er bereits einen deutlich höheren Beitrag für die Altersvorsorge geleistet. Allerdings reduziert sich die spätere Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auch geringfügig, denn das umgewandelte Bruttogehalt wird nicht mehr für die Beitragsbemessung in die gesetzliche Rentenversicherung heran­gezogen.

Sollte der Arbeitnehmer einmal arbeitslos werden, so ist das für die Entgeltumwandlung kein Problem – er kann den bAV-Vertrag ruhen lassen und zahlt erst dann wieder Beiträge, wenn er einen neuen Job gefunden hat.

Selbst bei einer Insolvenz des Unternehmens läuft der bAV-Vertrag weiter die Ansprüche auf eine betriebliche Rente sind nicht verloren. Das Geld ist über den sogenannten Pensionsversicherungsverein (PSV) abgesichert.

Wann lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge?

Dass Arbeitnehmer bei der Altersvorsorge nicht allein auf die gesetzliche Rente bauen, ist sinnvoll. Das heißt jedoch nicht, dass die bAV immer und für jeden die beste Zusatzvorsorge ist. Alternativ zur bAV kommen für Arbeitnehmer beispielsweise auch staatlich gefördertes Riester-Sparen oder eine flexible private Vorsorge infrage.

Eine betriebliche Altersvorsorge ist vor allem für diejenigen eine gute Idee, die im Alter mit wenig gesetzlicher Rente rechnen.

Ob sich die Vorsorge im Betrieb lohnt, hängt letztlich von den Konditionen ab, die der Arbeitgeber seinen Angestellten anbietet.

Bietet der Arbeitgeber an, dass er die bAV allein finanziert, so sollte man nicht lange überlegen und dieses bAV-„Geschenk“ annehmen. Zwar fallen auf die spätere Rente Steuern an, dennoch lohnt sich diese Variante. Denn der Arbeitnehmer erhält später eine Betriebsrente, ohne jemals dafür eingezahlt zu haben.

Häufige Jobwechsel oder ein Wechsel in die Selbstständigkeit können jedoch Komplikationen in Bezug auf bAV-Verträge mit sich bringen.

Positiv ist, dass jeder aus dem Gehalt umgewandelte Euro, der in die bAV fließt, auch für die spätere Rente zählt.

Sollte ein Arbeitnehmer in eine Direktversicherung eingezahlt haben, so kann er diese theoretisch zum neuen Arbeitgeber mitnehmen, sofern dieser einverstanden ist. Oft ist es jedoch so, dass Arbeitgeber bereits mit einem bestimmten Versicherungsanbieter zusammen arbeiten und der Aufwand für sie zu groß wäre, Verträge verschiedener Anbieter zu verwalten. Daher wird die Übernahme eines alten bAV-Vertrages häufig abgelehnt.

In diesem Fall hätte der Arbeitnehmer die Wahl: er könnte den alten Vertrag ruhen lassen oder er könnte mit einem Mindestbeitrag privat weiter in den Vertrag einzahlen – dann allerdings ganz regulär aus dem Nettogehalt.

Es zeigt sich also, dass es sinnvoll ist, sich vorab Gedanken über die betriebliche Altersvorsorge zu machen und ob sie sich für einen lohnt oder nicht.

Haben Sie Interesse am Thema „Betriebliche Altersvorsorge”? Dann kontaktieren Sie uns, wir nehmen uns gerne Zeit für eine individuelle Beratung.

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Diese Videos stellen keine individuelle Beratung dar. Sie dienen der allgemeinen Information und sollen aufzeigen, was steuerlich möglich, aber auch was nicht möglich ist. Bitte beachten Sie, dass sich die gesetzlichen Regelungen inzwischen geändert haben könnten (Stand: 02/2021).

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