Diese Videos stellen keine individuelle Beratung dar. Sie dienen der allgemeinen Information und sollen aufzeigen, was steuerlich möglich, aber auch was nicht möglich ist. Bitte beachten Sie, dass sich die gesetzlichen Regelungen inzwischen geändert haben könnten .
Das sind zwei Geschäftsführende aus dem Mittelstand. Eine Person ist als selbstständige Handwerkskraft tätig und leitet einen kleinen Betrieb. Die andere Person führt eine GmbH mit zehn Angestellten. Beide planen Investitionen für das nächste Jahr. Im Handwerksbetrieb soll eine neue Werkbank angeschafft werden, während in der GmbH über ein neues E-Firmenfahrzeug nachgedacht wird. Im Gespräch mit der Steuerberatung hören sie zum ersten Mal vom Investitionsbooster.
Was steckt dahinter und wie können Unternehmen davon profitieren? Der Investitionsbooster ist Teil eines Programms der Bundesregierung zur Förderung unternehmerischer Investitionen. Der zentrale Hebel ist eine befristete Möglichkeit zur degressiven Abschreibung. Vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027 dürfen Unternehmen neue bewegliche Wirtschaftsgüter, etwa Maschinen, Geräte oder Fahrzeuge, degressiv abschreiben. Das heißt, sie können anfangs deutlich mehr steuerlich geltend machen als bei der linearen Abschreibung: bis zu 30 Prozent der Anschaffungskosten im ersten Jahr, danach jeweils vom verbleibenden Restwert.
Für den Handwerksbetrieb bedeutet die neue Werkbank im ersten Jahr eine Abschreibung von bestenfalls 30 Prozent der Kosten. Dadurch sinkt der steuerpflichtige Gewinn, es fallen weniger Steuern an und es bleibt mehr Liquidität für weitere Investitionen. Noch attraktiver wird es für alle, die in E-Mobilität investieren. Für rein elektrische Firmenfahrzeuge, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden, gibt es eine Sonderabschreibung von 75 Prozent im Anschaffungsjahr. Die restlichen 25 Prozent werden über fünf Jahre verteilt abgeschrieben.
Zusätzlich wird die Bruttolistenpreisgrenze für privat mitgenutzte E-Dienstwagen erhöht. Wer bisher von der günstigen 0,25 % Regel profitieren wollte, durfte einen Bruttolistenpreis von maximal 70.000 € nicht überschreiten. Seit Juli 2025 liegt diese Grenze bei 100.000€ . Für die Leitung der GmbH wäre das doppelt vorteilhaft, da sie von der Sonderabschreibung profitiert und gleichzeitig weniger Steuern auf die Privatnutzung zahlt.
Der Investitionsbooster wirkt über das Jahr 2027 hinaus. Ab dem 01.01.2028 soll die Körperschaftsteuer bis 2032 schrittweise von 15 Prozent auf 10 Prozent sinken. Auch Einzelunternehmen und Personengesellschaften wie der Handwerksbetrieb profitieren. Der sogenannte Thesaurierungssteuersatz, also die Steuer auf nicht entnommene Gewinne, sinkt bis 2032 von 28,25 Prozent auf 25 Prozent. Wer Gewinne im Unternehmen belässt, wird künftig steuerlich entlastet.
Auch Forschung und Entwicklung werden steuerlich attraktiver. Ab 2026 steigt die Bemessungsgrenze der Forschungszulage von 10 auf 12 Millionen Euro. Zudem lassen sich Eigenleistungen und Gemeinkosten einfacher und höher ansetzen. Unternehmen, die neue Verfahren, digitale Produkte oder technische Lösungen entwickeln, können somit zusätzliche steuerliche Vorteile nutzen.
Der Investitionsbooster bietet die Chance, Investitionen gezielt zu planen und steuerlich zu optimieren. Besonders für größere Anschaffungen oder E-Mobilität lohnt sich ein genauer Blick, denn viele Vorteile gelten nur für eine begrenzte Zeit. Die beiden Geschäftsführenden haben sich entschieden: Sie investieren mit Strategie und Weitblick.
Beachten Sie, dass dieses Video lediglich eine allgemeine Übersicht zu dem Thema bietet. Haben Sie Interesse am Thema Investitions-Booster? Dann kontaktieren Sie uns, wir nehmen uns gerne Zeit für eine individuelle Beratung.
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