Die GmbH und ihre Gesellschafter
Was ist eine GmbH und wie gründet man sie?

Die GmbH und deren Gesellschafter – Wie man sie gründet und welche Vor- und Nachteile sie mit sich bringt.

Was ist eine GmbH und wie gründet man sie?

Die Abkürzung „GmbH“ steht für Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie ist eine der bekanntesten und zugleich beliebtesten Unternehmensformen in Deutschland und zählt zu den Kapitalgesellschaften. Eine GmbH kann von einer einzelnen Person als Einmann-GmbH gegründet werden oder im Team als Mehrpersonen-GmbH. Die Inhaber einer GmbH nennt man Gesellschafter. Zudem wird eine GmbH als juristische Person angesehen und hat somit eigene Rechte und Pflichten. Sie besteht aus folgenden Organen, die notwendig sind um Handlungen ausführen zu können:

  • dem Geschäftsführer
  • der Gesellschaftsversammlung und ggf.
  • dem Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat ist bei kleineren Gesellschaften selten vorzufinden, da die Einrichtung des Aufsichtsrats freiwillig erfolgen kann und erst bei größeren Gesellschaften vorgeschrieben ist. Die Unternehmensführung und -Vertretung gegenüber Vertragspartnern wird von mindestens einem Geschäftsführer übernommen. Diese Schlüsselrolle wird meist von einem Gesellschafter oder von einem angestellten Geschäftsführer erfüllt. Übernimmt ein Gesellschafter auch die Geschäftsführung, so spricht man auch von einem Gesellschafter-Geschäftsführer.

Das Besondere an der GmbH ist die Haftungsbeschränkung. Das bedeutet, dass die Gesellschaft im Falle eines Schadens ausschließlich mit dem Gesellschaftsvermögen haftet und nicht mit dem Privatvermögen einzelner Gesellschafter. Sollten bei der GmbH ein Haftungsschaden oder unbezahlte Schulden auftreten, so wären ihre persönlichen Vermögenswerte wie zum Beispiel ein Auto, Eigenheim oder Ersparnisse geschützt. Lediglich die Anteile an der GmbH gehören zur Haftungssumme.

Vor der Gründung muss ein Firmenname festgelegt und ein Gesellschaftsvertrag aufgesetzt und notariell beurkundet werden. Im Anschluss geht es an den finanziellen Aspekt. Für die Gründung einer GmbH wird ein Stammkapital benötigt, das bei mindestens 25.000 € liegt. Die gesamte Summe wird bei einer Mehrpersonen-GmbH auf die Gesellschafter verteilt. Wie die Anteile zwischen den Gesellschaftern aufgeteilt werden ist nicht von Bedeutung. So könnte ein Gesellschafter den Löwenanteil von 20.000 €, also 80 % und ein zweiter 5.000 € (20 %) zum Stammkapital beitragen. Nach dem Verhältnis der Anteile richtet sich aber in der Regel die Gewinnverteilung, für den Fall einer späteren Ausschüttung des Gewinns der GmbH.

Sollten die Gesellschafter das Stammkapital nicht sofort vollständig zur Verfügung haben, ist es auch möglich, mit der Hälfte des Mindest-Stammkapitals zu gründen, also mit 12.500 €. In diesem Fall würden die Gesellschafter der Gesellschaft den Restbetrag schulden.

Das Stammkapital wird auf das Geschäftskonto eingezahlt. Der Beleg der Einzahlung muss beim Notar vorgelegt werden. Danach erfolgt die Eintragung in ein das Handelsregister. Nach der Gewerbeanmeldung und steuerlichen Erfassung können die Gesellschafter durchstarten.

Vor- und Nachteile gegenüber einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)

Bei der Gründung eines Unternehmens sollten verschiedene Aspekte berücksichtig werden, um die für sich ideale Entscheidung zu treffen. Ein Beispiel wäre die GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Vergleicht man beide Unternehmensformen, erscheint die GbR zunächst gründerfreundlicher.

Sie kann im Gegensatz zur GmbH relativ schnell und mit einem nur geringen bürokratischen Aufwand gegründet werden. Es ist zudem kein Mindest-Kapital vorgeschrieben. Auch die Buchhaltung gestaltet sich bei der GbR wesentlich unkomplizierter als bei der GmbH. Da die GbR nicht im Handelsregister eingetragen werden muss, unterliegt sie auch keinen strengen Regeln bei der Buchführung. Es genügen einfache Aufzeichnungen und eine Einnahmenüberschussrechnung, soweit nicht gewisse Umsatz- und Gewinngrenzen überschritten werden. Bei der GmbH hingegen sind neben einer doppelten Buchführung auch eine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung und eine Inventur nötig, soweit denn mit der GmbH Warenhandel betrieben wird.

Doch die GmbH ist nicht ohne Grund eine so beliebte Unternehmensform. Einen großen Vorteil stellt die Haftungsbeschränkung dar. So haften die Gesellschafter nicht mit ihrem Privatvermögen. Zudem ist die GmbH für viele verschiedene Branchen geeignet und genießt ein hohes Ansehen – auch im Ausland.

Welche Unternehmensform für die eigene Gründung am besten geeignet ist, muss individuell betrachtet werden.

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Diese Videos stellen keine individuelle Beratung dar. Sie dienen der allgemeinen Information und sollen aufzeigen, was steuerlich möglich, aber auch was nicht möglich ist. Bitte beachten Sie, dass sich die gesetzlichen Regelungen inzwischen geändert haben könnten (Stand: 08/2021).

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