Geschenke
Wie Sie Mitarbeiter und Geschäftspartner steuerfrei beschenken können

Geschenke erhalten nicht nur die Freundschaft, sondern auch die geschäftlichen Beziehungen. Damit die Freude am Geschenk erhalten bleibt und nicht zu einer steuerlichen Verpflichtung wird, sollten Sie vorab einige Aspekte beachten.

In unserem Erklärvideo erfahren Sie, wie das funktioniert.

Geschenke für Geschäftspartner

Das Geschenk sollte aus betrieblichen Gründen und ohne damit verbundene Gegenleistung gemacht werden. Der Kaufpreis des Geschenks kann abgesetzt werden, wenn dieser nicht mehr als 35€ pro Person und Jahr beträgt. Kostet ein Geschenk mehr als 35€, so können die Ausgaben nicht abgezogen werden.

Ein Geschenk muss wie eine Einnahme betrachten werden. Der Wert des Geschenks muss verbucht und versteuert werden. Um diese erzwungene Ausgabe zu ersparen, kann der Unternehmer das Geschenk vorab pauschal mit 30% des Kaufpreises versteuern. Dazu kommen noch Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Wenn er sich dazu entschließt, muss er die Pauschalbesteuerung für alle Geschenke vornehmen.

Aber Achtung! Die übernommenen Steuern gelten als weiteres Geschenk. Sie werden steuerlich so behandelt wie das Geschenk selbst. Daher sollte dass Geschenk deutlich unter dem 35€-Wert liegen, damit die Gesamtsumme aus Geschenk und „Steuergeschenk“ als Betriebsausgabe abzugsfähig ist.

Wichtig ist, dass der beschenkte Geschäftspartner darüber informiert wird, dass das Geschenk bereits versteuert ist, damit er die Steuer nicht auch noch abzieht.

Streuwerbeartikel mit einem Kaufpreis bis zu 10€ wie zum Beispiel Kugelschreiber, USB-Sticks, Taschenkalender oder Feuerzeuge gelten nicht als Geschenke.

Geschenke für Mitarbeiter

Anders sieht es bei Geschenken für Mitarbeiter aus. Schenkt ein Unternehmer seinen Mitarbeitern zur Geburt des Kindes, zur Hochzeit oder zum Jubiläum zum Beispiel eine Flasche Wein, Blumen, Pralinen oder einen Präsentkorb, so kann er diese Aufmerksamkeiten immer als Betriebsausgaben abziehen.

Der Wert spielt keine Rolle. Es muss sich jedoch um eine reine Sachleistung handeln. Geldgeschenke sind unabhängig vom Betrag immer steuerpflichtig.

Für den Mitarbeiter bleibt das Geschenk jedoch nur dann steuerfrei, wenn der Kaufpreis inklusive Mehrwertsteuer innerhalb einer Grenze von bis zu 60€ bleibt.

Haben Sie Interesse am Thema „Geschenke von der Steuer absetzen”?
Dann kontaktieren Sie uns, wir nehmen uns gerne Zeit für eine individuelle Beratung.

Unsere Erklärvideos


Diese Videos stellen keine individuelle Beratung dar. Sie dienen der allgemeinen Information und sollen aufzeigen, was steuerlich möglich, aber auch was nicht möglich ist. Bitte beachten Sie, dass sich die gesetzlichen Regelungen inzwischen geändert haben könnten (Stand: 08/2020).

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