Wer als Angestellter hohe Werbungskosten und Sonderausgaben hat, gibt diese in seiner Steuererklärung an, um seine Aufwendungen steuerlich geltend machen zu können. Doch mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung kann man früher über sein Geld verfügen und muss nicht mehr bis zum nächsten Jahr warten.
Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren
Mit einem Freibetrag sinkt der steuerpflichtige Arbeitslohn, wodurch der Arbeitgeber weniger Lohnsteuer einbehalten muss. Dadurch erhöht sich das monatliche Nettoeinkommen. Um die Vorteile dieses Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahrens nutzen zu können, muss beim Finanzamt ein Freibetrag beantragt werden – mit dem amtlichen Formular oder online per Elster. Ausgaben, die die Steuerlast senken, werden sofort berücksichtigt und nicht erst nach der Abgabe der Steuererklärung im Folgejahr.
Der Antrag kann bis zum 30. November eines laufenden Jahres gestellt werden, der Arbeitnehmer profitiert dann ab dem kommenden Monat von den geringeren Abzügen und dementsprechend von mehr Nettoeinkommen. Bei allen Anträgen die bis zum 31. Januar eingehen, kann die Lohnsteuerermäßigung bereits ab Jahresbeginn berücksichtigt werden.
Zudem kann der Freibetrag gleich für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren beantragt werden. Sinken die Ausgaben in diesem Zeitraum, muss dies dem Finanzamt mitgeteilt werden, da dann nämlich auch der Freibetrag sinkt. Außerdem muss eine Steuererklärung abgegeben werden, sobald man einen Freibetrag erhält. Zu beachten ist, dass der Arbeitnehmer zwar bereits frühzeitig von der Lohnsteuerermäßigung profitiert, im Gegenzug aber auch die Erstattung im Rahmen der Steuererklärung geringer ausfallen wird.
Für welche Ausgaben gibt es einen Freibetrag?
Folgende Kosten kommen für einen Freibetrag in Frage:
Werbungskosten
Wie z.B. Fahrtkosten, Reisekosten, Aufwendungen für Arbeitsmittel (Fachliteratur, Werkzeug), Kosten für ein Arbeitszimmer oder berufliche Fortbildungskosten
Sonderausgaben
wie z.B. Unterhaltsleistungen an geschiedene Ehepartner, Kinderbetreuungskosten, Ausbildungskosten oder Spenden
Außergewöhnliche Belastungen
wie z.B. Krankheits- und Pflegekosten, Behindertenpauschbetrag und Hinterbliebenenpauschbetrag
Wichtig! Ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung wird vom Finanzamt nur dann gewährt, wenn die Kosten nach Abzug der gesetzlichen Pauschbeträge insgesamt 600 € im Jahr übersteigen. Die Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen lassen sich dagegen ab dem ersten Euro geltend machen.
Beispiel
Ein Arbeitnehmer stellt seinen Antrag Ende August und gibt voraussichtliche Ausgaben von 1.800 € an. Der Freibetrag wird nun auf die verbleibenden Monate des Jahres aufgeteilt. Er würde somit von September bis Dezember 450 € Lohnsteuerermäßigung pro Monat erhalten.
Hätte er den Antrag gleich zu Beginn des Jahres gestellt, wären es 150 € monatlich.
Somit kann er seine Liquidität durch die Lohnsteuerermäßigung verbessern und erhält monatlich mehr Nettoeinkommen.
Haben Sie Interesse am Thema „Lohnsteuerermäßigung”? Dann kontaktieren Sie uns, wir nehmen uns gerne Zeit für eine individuelle Beratung.
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Diese Videos stellen keine individuelle Beratung dar. Sie dienen der allgemeinen Information und sollen aufzeigen, was steuerlich möglich, aber auch was nicht möglich ist. Bitte beachten Sie, dass sich die gesetzlichen Regelungen inzwischen geändert haben könnten (Stand: 01/2023).