Die Kleinunternehmer-Regelung ist ins Leben gerufen worden, um Unternehmern mit geringen Einnahmen einen übermäßigen bürokratischen Aufwand zu ersparen. Da die Regelung an die Höhe des Umsatzes gekoppelt ist, betrifft sie vor allem Unternehmensgründer, nebenberuflich Selbstständige und Gewerbetreibende.
Dabei gelten folgende Voraussetzungen:
- Der Unternehmenssitz muss sich im Inland befinden
- Der Umsatz im Vorjahr war nicht höher als 22.000 €
- Der Umsatz im laufenden Jahr wird voraussichtlich nicht höher als 50.000 € sein
Vor- und Nachteile der Kleinunternehmer-Regelung
Wer diese Voraussetzungen erfüllt, muss keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Er darf sie seinen Kunden dann jedoch auch nicht in Rechnung stellen und muss in seinen Rechnungen darauf hinweisen, dass er aufgrund der Kleinunternehmer-Regelung keine Umsatzsteuer ausweist. Zudem entfällt auch der Vorsteuerabzug, was vor allem dann nachteilig ist, wenn hohe, mit Umsatzsteuer belastete Ausgaben anfallen, oder Investitionen getätigt werden müssen. Denn diese sogenannte Vorsteuer könnte er sonst vom Finanzamt zurückfordern.
Einen großen Vorteil bietet der verringerte Verwaltungsaufwand. So spielen die zu den jeweiligen Leistungen passenden Umsatzsteuersätze (0%, 7%, 19%) keine Rolle. Auch die Unterscheidung zwischen (Netto-)Rechnungsbetrag und Umsatzsteuer, sowie die Ermittlung der Vorsteuer entfallen. Des Weiteren muss keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen ausgefüllt werden, nur eine jährliche Umsatzsteuererklärung, in der der betreffende Umsatz erklärt wird, ist abzugeben. Dieser verringerte Verwaltungsaufwand erleichtert den Start in die Selbstständigkeit.
Besonderheiten der Kleinunternehmer-Regelung
Auch wer alle Kriterien zur Kleinunternehmer-Regelung erfüllt, könnte seine Umsätze freiwillig der Umsatzsteuer unterwerfen, um zum Beispiel den Vorsteuerabzug nutzen zu können. Man nennt dies eine „Option zur Regelbesteuerung“. Wichtig: wer sich gegen die Kleinunternehmer-Regelung entscheidet, ist für fünf Jahre an diese Wahl gebunden. Erst danach ist der Wechsel zurück zur Kleinunternehmer-Regelung wieder möglich, soweit die Umsätze dann noch innerhalb der vorgegebenen Grenzen der Kleinunternehmer-Regelung liegen.
Überschreitet der Kleinunternehmer den Grenzwert, muss er ab dem 01.01. des neuen Jahres seine Umsätze der Umsatzsteuer unterwerfen und diese dementsprechend in seinen Rechnungen offen ausweisen.
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Diese Videos stellen keine individuelle Beratung dar. Sie dienen der allgemeinen Information und sollen aufzeigen, was steuerlich möglich, aber auch was nicht möglich ist. Bitte beachten Sie, dass sich die gesetzlichen Regelungen inzwischen geändert haben könnten (Stand: 02/2022).