Verdeckte Gewinnausschüttung
Wann sie vorliegt und wie sie verhindert werden kann

Was ist eine verdeckte Gewinnausschüttung?

Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung (kurz: vGA) wird eine Vermögensminderung oder eine verhinderte Vermögensmehrung auf Gesellschaftsebene verstanden, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist. Die Bezeichnung „verdeckt“ wird verwendet, weil die Gewinnauswirkung – im Gegensatz zur offenen Gewinnausschüttung – nicht auf einen Gewinnverteilungsbeschluss der GmbH beruht.

Beispiele für eine verdeckte Gewinnausschüttung

  • Ein Gesellschafter-Geschäftsführer erhält für seine Geschäftsführertätigkeit ein unangemessen hohes Gehalt
  • Eine Gesellschaft zahlt ihrem Gesellschafter zusätzlich zum angemessenen Gehalt eine besondere, ungewöhnliche Extravergütung
  • Ein Gesellschafter erhält von seiner Gesellschaft ein Darlehen zu einem unangemessen niedrigen Zinssatz oder sogar zinslos
  • Oder umgekehrt: ein Gesellschafter gibt dem Unternehmen ein Darlehen zu einem unangemessen hohen Zinssatz
  • Ein Gesellschafter verkauft Aktien oder Wirtschaftsgüter an seine Gesellschaft zu einem unangemessenen Preis, der nicht dem wahren Wert der Aktien oder Wirtschaftsgüter entspricht
  • Ein Gesellschafter erhält von der Gesellschaft Waren oder Wirtschaftsgüter zu einem ungewöhnlichen Vorzugspreis
  • Eine GmbH zahlt an einen Gesellschafter, der zugleich der Vermieter einer Immobilie ist, eine überhöhte Miete

Allgemein gilt, dass die Verhältnismäßigkeit bestimmter Zahlungen, Erhöhungen oder Vergütungen immer einem Fremdvergleich standhalten muss. Das heißt, hätte die Gesellschaft den gewährten Vorteil einem fremden Dritten nicht zugewendet, wäre das ein Hinweis auf eine verdeckte Gewinnausschüttung.

Außerdem sollten für alle Zahlungen an Gesellschafter im Voraus geschlossene Vereinbarungen oder Verträge bestehen, um die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung widerlegen zu können.

Zu beachten ist, dass eine vGA auch dann vorliegt, wenn die genannten Kriterien auf eine nahestehende Person des Gesellschafters zutreffen. Das gilt z.B. auch dann, wenn die Ehefrau eines Gesellschafters in der GmbH beschäftigt und ihr ein unangemessen hohes Gehalt für ihre Tätigkeit ausbezahlt wird.

Rechenbeispiel

Nehmen wir an, ein Gesellschafter erhielt von der GmbH XY ein Jahresgehalt in Höhe von 200.000 €; die GmbH hat einen Gewinn in Höhe von 10.000 € erzielt.
Das Finanzamt stellt nun fest, dass das Gehalt im Fremdvergleich nur 100.000 € betragen hätte. Es liegt also eine verdeckte Gewinnausschüttung in Höhe von 100.000 € vor.

Der persönliche Steuersatz des Gesellschafters wird mit 40% angenommen.

Vor der Annahme der verdeckten Gewinnausschüttung betrug die Steuerbelastung

40% von 200.000 € demnach 80.000 €.

Mit der Annahme der verdeckten Gewinnausschüttung beträgt die steuerliche Belastung aus der angepassten Gehaltszahlung

40% von 100.000 € also 40.000 €.

Hinzu kommt die Kapitalertragsteuer auf die verdeckte Gewinnausschüttung in Höhe von

25% von 100.000 € entsprechend 25.000 €.

In der Einkommensteuerveranlagung beträgt die Steuerbelastung jetzt 65.000 € und ist damit 15.000 € geringer als zuvor.

Steuerbelastung bei der GmbH

Dem bisherigen Gewinn in Höhe von 10.000 € werden nun 100.000 € aus der verdeckten Gewinnausschüttung hinzugerechnet. Dieser hinzugerechnete Gewinnanteil in Höhe von 100.000 € führt nun zu Mehrsteuern bei der Körperschaftsteuer, beim Solidaritätszuschlag und bei der Gewerbesteuer. Der Körperschaftssteuersatz beträgt 15%.

Die Höhe der Gewerbesteuer ist abhängig vom Hebesatz der Gemeinde, im vorliegenden Fall wird hier eine Belastung in Höhe von ebenfalls 15% angenommen. Ein Solidaritätszuschlag auf die Körperschafsteuer wird auch ab 2021 weiter erhoben und beträgt 5,5 % der Körperschaftsteuer.

Die steuerliche Mehrbelastung der GmbH stellt sich demnach wie folgt dar:

Körperschaftsteuer 15.000 €
Solidaritätszuschlag 825 €
Gewerbesteuer 15.000 €
Insgesamt also 30.825 €.

Der geringeren Steuerbelastung in der Einkommensteuerveranlagung in Höhe von
15.000 € stehen nun steuerliche Mehrbelastungen auf der Ebene der GmbH in Höhe von 30.825 € gegenüber.

Konsequenzen einer verdeckten Gewinnausschüttung

Laut Gesetz darf die verdeckte Gewinnausschüttung das Einkommen nicht mindern. Stellt sich also heraus, dass das Geschäftsführergehalt wie im Beispiel eine vGA darstellt, so wird der überhöhte Anteil des Gehalts dem Gewinn der GmbH hinzugerechnet. Außerdem werden diese Einkünfte nachträglich in der Einkommensteuerveranlagung in Kapitaleinkünfte umgewandelt. Es wird also nachträglich der Zustand hergestellt, als wären die Zahlungen aufgrund einer offenen Gewinnausschüttung erfolgt.

Das Steuerrecht ist aber bei der Beurteilung nicht an die handelsrechtlichen Vorgaben zu Ausschüttungen gebunden. Eine offene Gewinnausschüttung wäre im Beispiel deutlich niedriger ausgefallen, da hier zur Ermittlung des ausschüttbaren Gewinns vorab noch die Mehrsteuern abgezogen werden müssten.

Gesellschafter sollten also vorab genau prüfen, ob eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt.

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Diese Videos stellen keine individuelle Beratung dar. Sie dienen der allgemeinen Information und sollen aufzeigen, was steuerlich möglich, aber auch was nicht möglich ist. Bitte beachten Sie, dass sich die gesetzlichen Regelungen inzwischen geändert haben könnten (Stand: 11/2021).

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