Bewirtungskosten
Geschäftsessen als Betriebsausgaben steuerlich absetzen

Bei Betriebsprüfungen wird das Hauptaugenmerk häufig auf die Bewirtungsaufwendungen gelegt, da oftmals ein Privatvergnügen hinter den Kosten vermutet wird. Daher gilt es, die Angaben so genau wie möglich zu dokumentieren.

In unserem Erklärvideo erfahren Sie, wie das funktioniert.

Bewirtungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten zu 70% steuerfrei abgesetzt, und die vom Restaurant ausgewiesene Umsatzsteuer kann sogar zu 100% von der Vorsteuer abgezogen werden.

Zu den Bewirtungsaufwendungen zählen:

  • Kosten für Speisen, Getränke und andere Genussmittel (wie Tabakwaren) sowie
  • Nebenkosten, die zwangsläufig im Zusammenhang mit der Bewirtung anfallen (wie z.B. Trinkgelder, Garderobengebühren)

Die Bewirtung muss außerhalb der Wohnung erfolgen und die Beköstigung muss eindeutig im Vordergrund stehen. Nachtclubbesuche oder Varietédarbietungen können nicht als Bewirtungsaufwendungen aufgeführt werden.

Zudem sollte die Höhe der Bewirtungsaufwendungen angemessen sein, was in der Regel ungefähr 70€ pro Person entspricht.

Um die Kosten der Bewirtung nachweisen zu können, benötigen Sie zwingend einen ordnungsgemäßen Bewirtungsbeleg.

Folgende Angaben müssen in diesem enthalten sein:

  • Ort und Datum
  • die Namen der Teilnehmer; inklusive des Gastgebers
  • die Höhe der Aufwendungen
  • und der Anlass der Bewirtung

Der Anlass sollte konkret benannt werden, allgemeine Angaben wie „Kundenpflege“ oder „Informationsgespräch“ reichen nicht aus. Der Beleg muss unterschrieben werden.

Sollte die Rechnung einen Bruttobetrag von über 150€ aufweisen, so gilt es noch genauere Angaben zu machen. Die Rechnung muss dann von dem Gastwirt vervollständigt werden und an den Gast adressiert sein.

Ab einem Betrag von 150€ müssen daher folgende Angaben gemacht werden:

  • der vollständige Name und die Anschrift des leistenden Unternehmers sowie des Leistungsempfängers
  • die Steuernummer des Restaurants
  • das Ausstellungsdatum
  • die Rechnungsnummer
  • Art und Umfang der Leistungen
  • der Steuerbetrag sowie das Entgelt

Die Rechnung muss maschinell erstellt und registriert sein.

Haben Sie Interesse am Thema „Bewirtungskosten von der Steuer absetzen”? Dann kontaktieren Sie uns, wir nehmen uns gerne Zeit für eine individuelle Beratung.

Unsere Erklärvideos


Diese Videos stellen keine individuelle Beratung dar. Sie dienen der allgemeinen Information und sollen aufzeigen, was steuerlich möglich, aber auch was nicht möglich ist. Bitte beachten Sie, dass sich die gesetzlichen Regelungen inzwischen geändert haben könnten (Stand: 08/2020).

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