Trotz Gehaltserhöhung haben viele Arbeitnehmer das Gefühl, am Ende nicht wesentlich mehr Geld auf dem Konto zu haben. Das mag unter anderem an den Steuerabzügen liegen, woran sich grundsätzlich nichts ändern lässt. Ein paar Möglichkeiten, mehr Netto aus dem Brutto herauszuholen, gibt es aber dennoch.
Was kann man als Arbeitnehmer tun?
Zunächst sollte man sich fragen, ob man die bestmögliche Steuerklasse hat. Gerade nach einer Heirat werden beide Ehepartner der Steuerklasse 4 zugeordnet was unvorteilhaft sein kann, wenn die Gehälter sehr unterschiedlich hoch sind. In diesem Fall wäre der besserverdienende Ehepartner besser mit der Steuerklasse 3 bedient, wohingegen derjenige mit dem niedrigeren Einkommen mit Steuerklasse 5 mehr Abzüge hätte. Aber insgesamt könnte sich hierdurch die Steuerbelastung der Eheleute verringern.
Auch die Wahl bzw. der Wechsel der Krankenkasse kann von Bedeutung sein. Denn die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich nicht nur in ihrem Leistungsangebot, sondern auch in ihrer Beitragshöhe. Hier sollte man sich also die Zeit nehmen und vor einem Wechsel prüfen, ob die günstigere Krankenkasse auch den persönlichen Ansprüchen entspricht.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Steuererklärung. Auch wenn es lästig erscheinen mag, sollte man nicht darauf verzichten, da die Mühe mit einer beträchtlichen Lohnsteuererstattung belohnt werden kann. So kann man neben Versicherungsbeiträgen und Handwerkerkosten auch Werbungskosten steuerlich geltend machen. Zu letzteren gehören unter anderem Reisekosten, Fortbildungskosten, Aufwendungen für Arbeitsmittel und nicht zu vergessen die Pendlerpauschale. Es kann also eine erhebliche Summe zusammenkommen, die sich durch eine Steuererklärung zurückholen lässt.
Wer jedoch nicht so lange auf die Rückerstattung warten möchte, kann mithilfe von Freibeträgen seine Steuerlast senken um somit monatlich mehr Nettoeinkommen erhalten. Für mehr Informationen schauen Sie sich unser Video zum Thema Lohnsteuerermäßigung an.
Was kann der Arbeitgeber tun?
Auch verschiedene Leistungen des Arbeitgebers können dazu beitragen, dass am Ende des Monats mehr Geld auf dem Konto bleibt. Zu diesen Möglichkeiten zählen z.B. Sachleistungen. Diese als „geldwerter Vorteil“ bezeichneten Leistungen sind bargeldlose Bezüge, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt gewähren kann. Sie sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Dazu zählen unter anderem folgende Leistungen:
- Tank- und Essensgutscheine (diese dürfen maximal 50 € im Monat betragen und dürfen nicht in Bargeld umwandelbar sein)
- Geschenke zu besonderen Anlässen wie Geburtstage, Heirat oder die Geburt des Kindes (der monatliche Höchstbetrag liegt bei 60 €)
- Technisches Equipment - wie Handy, Tablet oder Laptop – das auch privat genutzt werden darf
- Fahrkarten für die Bahn und den öffentlichen Nahverkehr
- Ein Dienstwagen, der auch privat genutzt werden kann.
Allerdings muss die private Nutzung mittels der Ein-Prozent-Regelung oder einem Fahrtenbuch versteuert werden. - Betriebliches Fahrrad
- Unentgeltliches Nutzen einer Ladestation für E-Fahrzeuge
- Betriebliche Fortbildungen
- Gesundheitsprogramme wie Anti-Stress-Kurse oder Lehrgänge über gesunde Ernährung bis zu 600 € jährlich. Die Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder im Verein zählen hingegen nicht!
- Kinderbetreuungskosten für noch nicht schulpflichtige Kinder
Weitere Leistungen des Arbeitgebers wären z.B. die betriebliche Altersvorsorge, bei der der Arbeitgeber zum Aufbau einer Zusatzrente beiträgt, indem er einen Teil des Gehalts steuerfrei in eine Direktversicherung oder Pensionskasse einzahlt.
Zudem kann der Arbeitgeber auch einen Arbeitnehmerrabatt gewähren. Dieser Rabattfreibetrag beträgt 1.080 € pro Jahr und kann vom Arbeitnehmer in Anspruch genommen werden, wenn der Arbeitgeber ihm kostenlose oder vergünstigte Waren bzw. Dienstleistungen überlässt, die er sonst üblicherweise seinen Kunden anbietet.
Es zeigt sich also, dass es neben einer Gehaltserhöhung noch weitere Möglichkeiten gibt, um mehr aus seinem Bruttoeinkommen herauszuholen.
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Diese Videos stellen keine individuelle Beratung dar. Sie dienen der allgemeinen Information und sollen aufzeigen, was steuerlich möglich, aber auch was nicht möglich ist. Bitte beachten Sie, dass sich die gesetzlichen Regelungen inzwischen geändert haben könnten (Stand: 01/2023).