Grunderwerbsteuer
Worauf sie anfällt und wie sie berechnet wird

Wer ein eigenes Haus bauen möchte und sich nach Grundstücken umsieht, sollte bei der Planung die Grunderwerbsteuer nicht außer Acht lassen.

Wann muss Grunderwerbsteuer gezahlt werden?

Bei jedem Kauf eines Grundstücks wird Grunderwerbsteuer erhoben. Zu einem Grundstück gehören neben Grund und Boden auch die damit fest verbundenen Dinge wie z.B. ein darauf stehendes Haus. Die Grunderwerbsteuer bemisst sich nach dem Kaufpreis im notariellen Vertrag. Für ein Grundstück, das bereits bebaut ist, fällt der Preis – und dementsprechend auch die Steuer – höher aus. Günstiger wäre es daher, zunächst ein unbebautes Grundstück zu kaufen und erst im Anschluss selbst ein Haus darauf zu bauen.

Grundstück und Immobilie sollten getrennt voneinander erworben werden, und es sollten mindestens zwei Verträge abgeschlossen werden, die sowohl zeitlich als auch inhaltlich voneinander getrennt sind. Denn gehören die Vertragspartner auf der Verkäuferseite zur selben Unternehmensgruppe und liegen Bauauftrag und Grundstückskauf zeitlich zu nah beieinander, könnte das Finanzamt misstrauisch werden und die Vereinbarungen als einheitliches Vertragswerk ansehen. Die Grunderwerbsteuer würde dann auf Basis des gesamten Kaufpreises berechnet werden.

Wichtig zu beachten ist, dass der Käufer erst dann Eigentümer des Grundstücks wird, wenn er die Steuer vorab gezahlt hat. Der Kauf muss von einem Notar beurkundet werden. Dieser schickt den unterschriebenen und beurkundeten Kaufvertrag an das zuständige Finanzamt. Daraufhin bekommt der Käufer den Grunderwerbsteuerbescheid vom Finanzamt zugesandt.

Die Grunderwerbsteuer muss er dann innerhalb von einem Monat bezahlten. Erst nach der vollständigen Zahlung stellt das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, womit er sich als neuer Eigentümer im Grundbuch eintragen lassen kann.

Wie wird die Grunderwerbsteuer berechnet?

Die Grunderwerbsteuer wird auf den Kaufpreis des Grundstücks (ggf. inklusive Immobilie) erhoben; sie wird also prozentual vom Kaufpreis berechnet. Der Grunderwerbsteuersatz kann seit dem 01. September 2006 von jedem Bundesland individuell festgelegt werden. Lag der Steuersatz früher einheitlich in allen Bundesländern bei 3,5 % des Kaufpreises, gehen die Sätze heute bis an 6,5 %. Die Grunderwerbsteuer ist ein Kostenfaktor, der vorab mit einberechnet werden sollte.

Wer nahe einer Landesgrenze wohnt, sollte auch die Grunderwerbsteuern der jeweiligen Bundesländer vergleichen. Würden der Käufer z.B. ein Grundstück in Thüringen für 300.000 € kaufen, müssten er bei einem Steuersatz von 6,5 % 19.500 € Grunderwerbsteuer zahlen. In Bayern wären es bei einem Steuersatz von 3,5 % nur 10.500 €.

Wann fällt keine Grunderwerbsteuer an?

Liegt der Kaufpreis eines Grundstücks unter 2.500 € fällt keine Grunderwerbsteuer an. Zudem ist der Verkauf unter nahen Angehörigen steuerfrei. Das gilt für alle, die in gerader Linie miteinander verwandt sind. Das betrifft also den Verkauf zwischen

  • Eheleuten
  • Eltern und Kindern, sowie
  • Großeltern und Enkeln

Ein Verkauf zwischen Geschwistern löst hingegen Grunderwerbsteuer aus. Wer ein Grundstück oder eine Immobilie über eine Erbschaft oder Schenkung erwirbt, muss keine Grunderwerbsteuer zahlen; allerdings möglicherweise Erbschaftsteuer.

Beachten Sie, dass dieses Video lediglich eine allgemeine Übersicht zu dem Thema bietet. Haben Sie Interesse am Thema „Grunderwerbsteuer”? Dann kontaktieren Sie uns, wir nehmen uns gerne Zeit für eine individuelle Beratung.

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Diese Videos stellen keine individuelle Beratung dar. Sie dienen der allgemeinen Information und sollen aufzeigen, was steuerlich möglich, aber auch was nicht möglich ist. Bitte beachten Sie, dass sich die gesetzlichen Regelungen inzwischen geändert haben könnten (Stand: 02/2023).

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