Atypische Stille Gesellschaft
Welche Vor- und Nachteile sie bietet

Wer in ein Unternehmen investieren möchte, ohne dabei nach außen als Gesellschafter aufzutreten, kann dies im Rahmen einer atypischen stillen Gesellschaft tun. Aber was genau ist das? 

Eine atypische stille Gesellschaft ist eine besondere Form der stillen Gesellschaft. Während bei der typischen stillen Gesellschaft der stille Gesellschafter nur Kapital beisteuert und am Gewinn beteiligt wird, hat der atypische stille Gesellschafter zusätzlich auch Anteil am Vermögenszuwachs des Unternehmens. Zudem trägt er ein Unternehmerrisiko.

Unterschiede zur typischen stillen Gesellschaft

Vermögensbeteiligung: Bei der atypischen stillen Gesellschaft hat der stille Gesellschafter auch einen Anteil am Vermögen des Unternehmens. Bei der typischen stillen Gesellschaft ist dies nicht der Fall.

Unternehmerrisiko:  der stille Gesellschafter trägt bei der atypischen stillen Gesellschaft ein Unternehmerrisiko. Das bedeutet, wenn das Unternehmen Verluste macht, ist auch sein eingebrachtes Kapital gefährdet.

Mitspracherechte: Bei der atypischen stillen Gesellschaft kann er auch Mitspracherechte haben, je nachdem, wie die Vertragsbedingungen gestaltet sind. Bei der typischen stillen Gesellschaft hat er diese Rechte in der Regel nicht.

Was bei einer atypischen stillen Gesellschaft zu beachten ist

Bei einer atypischen stillen Gesellschaft sind die steuerlichen Aspekte besonders relevant. Die Gewinn- und Verlustbeteiligung des stillen Gesellschafters werden in der Regel als Einkommen aus Gewerbebetrieb besteuert. Dies sollte bei der steuerlichen Planung berücksichtigt werden.

In der Regel endet die atypische stille Gesellschaft durch Kündigung, Tod des stillen Gesellschafters oder durch Erreichen eines im Vertrag festgelegten Zeitpunkts. Bei Beendigung hat der stille Gesellschafter einen Anspruch auf Rückzahlung seines Kapitalanteils und gegebenenfalls auf einen Anteil am Wertzuwachs des Unternehmens­vermögens.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Haftung. Bei der atypischen stillen Gesellschaft haftet der stille Gesellschafter grundsätzlich nicht gegenüber den Gläubigern des Unternehmens. Sein Risiko beschränkt sich auf sein eingebrachtes Kapital.

Beschränkt sich die Beteiligung nur auf einen Teilbetrieb, ist zudem eine getrennte Buchführung für die stille Gesellschaft notwendig. Dies kann zu einem erhöhten administrativen Aufwand führen.

Vorteile und Nachteile einer atypischen stillen Gesellschaft

Anonymität: der stille Gesellschafter tritt nach außen nicht als Gesellschafter auf. Das bedeutet, dass Kunden, Lieferanten oder andere Geschäftspartner nicht wissen müssen, dass er am Unternehmen beteiligt ist.

Vermögenszuwachs: Wenn das Unternehmen erfolgreich ist und an Wert gewinnt, profitiert auch der Gesellschafter von diesem Wertzuwachs.

Nachteile einer atypischen stillen Gesellschaft

Risiko: Da er ein Unternehmerrisiko trägt, kann er auch Geld verlieren, wenn das Unternehmen nicht erfolgreich ist.

Komplexität: Die Vertragsbedingungen einer atypischen stillen Gesellschaft können komplex sein und erfordern oft rechtliche Beratung.

Fazit

Die atypische stille Gesellschaft ist ein flexibles Instrument für Investoren, sich an einem Unternehmen zu beteiligen, ohne nach außen hin sichtbar zu sein. Sie bietet Chancen in Form von Vermögenszuwachs, birgt aber auch Risiken, insbesondere das Unternehmerrisiko. Es ist wichtig, sich vor einer Beteiligung umfassend zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen und steuerlichen Rat einzuholen.

Beachten Sie, dass dieses Video lediglich eine allgemeine Übersicht zu dem Thema bietet. Haben Sie Interesse am Thema atypische stille Gesellschaft? Dann kontaktieren Sie uns, wir nehmen uns gerne Zeit für eine individuelle Beratung.

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Diese Videos stellen keine individuelle Beratung dar. Sie dienen der allgemeinen Information und sollen aufzeigen, was steuerlich möglich, aber auch was nicht möglich ist. Bitte beachten Sie, dass sich die gesetzlichen Regelungen inzwischen geändert haben könnten (Stand: 01/2024).

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