Umsatzsteuersenkung in der Gastronomie
Was sich ab 2026 ändert und worauf Sie achten sollten

Diese Videos stellen keine individuelle Beratung dar. Sie dienen der allgemeinen Information und sollen aufzeigen, was steuerlich möglich, aber auch was nicht möglich ist. Bitte beachten Sie, dass sich die gesetzlichen Regelungen inzwischen geändert haben könnten .



Ein Gastronom betreibt ein kleines Restaurant in der Innenstadt. Wie viele andere Gastronomen auch, hatte er in den letzten Jahren mit steigenden Kosten und unsicheren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu kämpfen. Zum Jahreswechsel 2026 erfährt er von einer wichtigen steuerlichen Änderung. Die Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie wird dauerhaft gesenkt. Doch was bedeutet das konkret für seinen Betrieb, seine Rechnungen und seine Preise?

Die wichtigste Änderung 2026

Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie grundsätzlich der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %. Unabhängig davon, ob Gäste im Restaurant essen, Speisen mitnehmen oder liefern lassen. Damit entfällt die frühere Unterscheidung zwischen Verzehr vor Ort und Außerhausverkauf. Getränke unterliegen weiterhin dem regulären Umsatzsteuersatz von 19 %. Das bedeutet: bestellt ein Gast ein Gericht mit einem Getränk, müssen auf der Rechnung weiterhin zwei unterschiedliche Steuersätze ausgewiesen werden.

Was Betriebe jetzt beachten sollten

Für Gastronomiebetriebe bedeutet die Steueränderung vor allem organisatorische Anpassungen. Der Gastronom prüft deshalb zuerst sein Kassensystem. Die neuen Steuersätze müssen korrekt hinterlegt sein, damit Rechnungen und Bons richtig erstellt werden. Auch Speisekarten, Preislisten und die Buchhaltung sollten überprüft werden. Besonders rund um den Jahreswechsel ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung entscheidend – also wann das Essen tatsächlich serviert wurde.

Ein Beispiel: eine Firmenfeier findet am 31. Dezember 2025 statt. Die Rechnung wird aber erst im Januar 2026 ausgestellt. Dann gilt trotzdem noch der Steuersatz aus dem Jahr 2025, weil die Bewirtung im Jahr 2025 stattgefunden hat.

Der Gastronom informiert außerdem seinen Service und Kassenpersonal über die Änderungen. Denn auch im Alltag müssen die richtigen Steuersätze angewendet werden, beispielsweise beim Buchen von Speisen und Getränken im Kassensystem. Gut geschulte Mitarbeiter helfen dabei, fehlerhafte Bons und falsche Rechnungen zu vermeiden.

Ein weiteres Thema sind Pauschalangebote. Viele Restaurants bieten Menüs, Buffets, Cateringpakete oder Veranstaltungsangebote inklusive Getränke an. Hier gilt weiterhin: enthält ein Gesamtpreis sowohl Speisen als auch Getränke, muss der Preis auf die unterschiedlichen Steuersätze aufgeteilt werden.

Ein Beispiel: der Gastronom bietet ein All Inclusive Menü für eine Firmenfeier an. Das Essen unterliegt dem Steuersatz von 7 %, die Getränke dagegen dem von 19 %. Der Gesamtpreis darf also nicht einheitlich versteuert werden, sondern muss entsprechend aufgeteilt werden.

Ein weiteres Thema ist die Preisgestaltung. Der Gastronom kann entscheiden Gibt er die Steuerersparnis an seine Gäste weiter, oder nutzt er sie, um gestiegene Kosten auszugleichen?

Viele Betriebe sehen die Senkung vor allem als wirtschaftliche Entlastung und nicht unbedingt als Anlass, ihre Preise zu senken.

Fazit

Seit 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %, während für Getränke weiterhin der Steuersatz von 19 % gilt. Für den Gastronom bedeutet dies, sein Kassensystem anzupassen, sein Team zu informieren und Pauschalangebote korrekt aufzuteilen. Nach dieser kurzen Umstellungsphase kann er sich wieder auf das konzentrieren, was ihm am wichtigsten ist – seine Gäste und sein Restaurant.

Beachten Sie, dass dieses Video lediglich eine allgemeine Übersicht zu dem Thema bietet. Haben Sie Interesse am Thema Umsatzsteuersenkung in der Gastronomie? Dann kontaktieren Sie uns, wir nehmen uns gerne Zeit für eine individuelle Beratung.



Unsere Erklärvideos


Logo Steuerberaterkammer Köln Logo Datev Digitale Kanzlei Logo Mitglied im Bund der Steuerzahler
Terminanfrage stellen
Newsletter