Kindergeld und Kinderfreibetrag
Wie sich die Leistungen unterscheiden und was zu beachten ist

Diese Videos stellen keine individuelle Beratung dar. Sie dienen der allgemeinen Information und sollen aufzeigen, was steuerlich möglich, aber auch was nicht möglich ist. Bitte beachten Sie, dass sich die gesetzlichen Regelungen inzwischen geändert haben könnten .



Wer bald Nachwuchs erwartet, sollte sich im Vorfeld mit den Themen Kindergeld und Kinderfreibetrag beschäftigen. Welche Leistung ist günstiger, und was muss dabei beachtet werden? Die werdenden Eltern freuen sich auf ihren Nachwuchs, wissen aber auch, dass Kinder viele Kosten mit sich bringen. Zum Glück unterstützt der Staat Familien mit dem Kindergeld und dem Kinderfreibetrag.

Unterschied zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag

Das Kindergeld ist eine einkommensunabhängige, monatliche Leistung, die von der Familienkasse der Agentur für Arbeit direkt auf das Konto der Eltern überwiesen wird. Der Kinderfreibetrag hingegen ist ein Betrag, der das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast mindert.

Die werdenden Eltern können aber nicht doppelt profitieren. Das Finanzamt prüft automatisch, welche der beiden Varianten für sie günstiger ist, die sogenannte Günstigerprüfung. Sollte sich dabei herausstellen, dass der Kinderfreibetrag günstiger ist, muss das Kindergeld allerdings nicht zurückgezahlt werden. Es kommt zu einer Verrechnung im Rahmen der Einkommensteuererklärung.

Kindergeld: Voraussetzungen und Auszahlung

Grundsätzlich erhalten alle Eltern mit deutscher Staatsangehörigkeit Kindergeld, wenn sie mit ihren Kindern in Deutschland leben. Aber auch bei ausländischer Staatsangehörigkeit kann unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld gezahlt werden. Im Jahr 2026 beträgt das Kindergeld 259 € pro Kind und Monat.

Die werdenden Eltern beantragen das Kindergeld am besten gleich nach der Geburt bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Das können Sie elektronisch oder in Papierform per Post tun.

Der Staat zahlt Kindergeld von der Geburt bis zur Volljährigkeit. Die Zahlung würde also in dem Monat enden, in dem das Kind 18 Jahre alt wird. Sie können aber bis zum 25. Lebensjahr einen neuen Antrag auf Kindergeld stellen, wenn Ihr Kind zum Beispiel noch zur Schule geht, eine Ausbildung macht, einen Ausbildungsplatz sucht, studiert oder einen Freiwilligendienst leistet. Für Kinder mit Behinderung, die nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können, kann das Kindergeld auch über das 25. Lebensjahr hinaus gezahlt werden.

Das Kindergeld wird immer nur an einen Berechtigten gezahlt, in der Regel an den Vater oder die Mutter. Die Eltern sollten also vorher klären, auf wessen Konto das Kindergeld überwiesen werden soll. Sollten sie sich trennen, erhält der Elternteil das Kindergeld, bei dem sich das Kind überwiegend aufhält.

Kinderfreibetrag: Funktionsweise und Berechnung

Der Kinderfreibetrag ist keine monatliche Leistung wie das Kindergeld. Er muss auch nicht wie das Kindergeld beantragt werden. Wenn die werdenden Eltern den Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie allerdings eine Steuererklärung abgeben und die Anlage Kind ausfüllen. Wenn Sie das getan haben, prüft das Finanzamt automatisch, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für sie günstiger ist. In der Regel ist der Kinderfreibetrag nur beim Bezug höherer Einkommen günstiger.

Der Kinderfreibetrag besteht aus zwei Teilen: dem Freibetrag für das Existenzminimum des Kindes also ein sächlicher Kinderfreibetrag, zum Beispiel für Nahrung, Kleidung oder Spielzeug und dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf, kurz BEA. Der Freibetrag für das Existenzminimum des Kindes wird vom Staat regelmäßig angepasst, da sich zum Beispiel die Preise für Lebensmittel ändern können. Im Jahr 2026 beträgt er 3.414 Euro. Der Betreuungsfreibetrag ist jedoch seit Jahren konstant und beträgt 1.464 Euro. Daraus ergibt sich ein Beitrag von 4.878 Euro pro Elternteil und Jahr.

Sind die Eltern verheiratet und gemeinsam veranlagt, verdoppeln sich beide Freibeträge. So wirken sich bei ihnen insgesamt 9.756 Euro steuermindernd bei der Berechnung der Einkommensteuer für das Jahr 2026 aus.

Der Kinderfreibetrag steht grundsätzlich jedem Elternteil zu. Anspruch auf den vollen Kinderfreibetrag besteht, wenn ein Elternteil verstorben ist, ein Elternteil nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, ein Elternteil untergetaucht ist oder der Vater nicht amtlich festgestellt werden kann.

Der Kinderfreibetrag gilt wie das Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beziehungsweise bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sich das Kind noch in der Berufsausbildung oder im Studium befindet.

Verrechnung im Steuerbescheid

Stellt das Finanzamt fest, dass der Ansatz des Kinderfreibetrags günstiger ist, wird dieser automatisch im Einkommensteuerbescheid berücksichtigt. Gleichzeitig wird das bezogene Kindergeld bei der Steuerfestsetzung hinzugerechnet. Dadurch erfolgt eine Steuervergütung des Spitzenbetrags und das bezogene Kindergeld muss nicht an die Kindergeldkasse zurückgezahlt werden.

Fazit

Sowohl das Kindergeld als auch der Kinderfreibetrag dienen der finanziellen Unterstützung von Familien. Welche Variante günstiger ist, berechnet das Finanzamt automatisch, wenn sie ihre Steuererklärung mit der Anlage Kind einreichen.

Beachten Sie, dass dieses Video lediglich eine allgemeine Übersicht zu dem Thema bietet. Haben Sie Interesse am Thema Kindergeld und Kinderfreibetrag? Dann kontaktieren Sie uns, wir nehmen uns gerne Zeit für eine individuelle Beratung.



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