Diese Videos stellen keine individuelle Beratung dar. Sie dienen der allgemeinen Information und sollen aufzeigen, was steuerlich möglich, aber auch was nicht möglich ist. Bitte beachten Sie, dass sich die gesetzlichen Regelungen inzwischen geändert haben könnten .
Eine Mieterin lebt in einer gemütlichen Wohnung in der Stadt. Immer wenn sie verreist, steht diese leer. Daher kommt ihr der Gedanke, ihre Wohnung in dieser Zeit über eine Plattform wie Airbnb zu vermieten und nebenbei etwas dazu zu verdienen.
Die Idee klingt einfach: Wohnung online stellen, Gäste empfangen, zusätzliches Geld verdienen. Doch bevor sie loslegt, fragt sie sich, ob sie ihre Wohnung überhaupt einfach so vermieten kann, und welche steuerlichen Auswirkungen das haben könnte.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Bevor die Mieterin an Steuern denkt, klärt sie eine grundlegende Frage. Darf ich meine Wohnung überhaupt über Airbnb vermieten? Gerade als Mieterin ist das entscheidend. Denn in Deutschland gilt: ohne Zustimmung des Vermieters darf eine Wohnung nicht untervermietet werden, auch nicht kurzfristig über Airbnb. Für wechselnde Gäste braucht sie in der Regel sogar eine ausdrückliche Erlaubnis. Ohne diese riskiert sie eine Abmahnung oder im schlimmsten Fall die Kündigung.
Und es gibt noch eine zweite Hürde. In vielen Großstädten gilt das sogenannte Zweckentfremdungsverbot. Das bedeutet, dass Wohnraum in erster Linie zum Wohnen genutzt werden soll und nicht dauerhaft als Ferienunterkunft für Touristen. Je nach Stadt ist die Vermietung deshalb eingeschränkt oder genehmigungspflichtig. Bei Verstößen drohen teilweise hohe Bußgelder.
Besteuerung der Einnahmen
Nachdem die Mieterin sichergestellt hat, dass sie grundsätzlich vermieten darf, schaut sie sich die steuerliche Seite an. Dabei wird schnell klar: Einnahmen über Airbnb zählen als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Das heißt, sie sind grundsätzlich steuerpflichtig. Eine kleine Ausnahme gibt es: bleiben die Einnahmen unter 520 Euro im Jahr, können sie steuerfrei sein. Hier liegt jedoch eine typische Falle: sobald die Mieterin diese Grenze überschreitet, muss sie den gesamten Betrag versteuern, nicht nur den Teil, der die Grenze überschreitet. Unabhängig davon gilt: die Einnahmen müssen immer in der Steuererklärung angegeben werden.
Datenübermittlung an das Finanzamt
Die Mieterin fragt sich: woher weiß das Finanzamt eigentlich, dass ich über Airbnb vermiete? Früher war das schwer nachzuvollziehen. Seit 2023 gilt jedoch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz. Dieses verpflichtet Plattformen wie Airbnb dazu, Daten ihrer Nutzer an die Steuerbehörden zu melden. Für die Mieterin bedeutet das konkret: Airbnb übermittelt unter anderem ihre Einnahmen, die Anzahl der Buchungen sowie persönliche Daten wie Name und Steuer ID. Die Meldung erfolgt automatisch, unabhängig davon, ob die Mieterin ihre Einnahmen selbst in der Steuererklärung angibt. Spätestens wenn sie mehr als 2000 Euro im Jahr einnimmt, werden diese Daten an die Behörden weitergegeben. Gibt die Mieterin ihre Einnahmen nicht an, kann das Finanzamt die Daten abgleichen und Unstimmigkeiten werden schnell sichtbar. Die Folge können Nachzahlungen oder sogar ein Strafverfahren sein.
Wann wird die Vermietung zur gewerblichen Tätigkeit
Die Mieterin überlegt weiter, wie sie ihre Wohnung besonders attraktiv machen könnte, vielleicht indem sie Frühstück anbietet oder einen Reinigungsservice während des Aufenthalts. Doch genau hier wird es steuerlich komplex, denn solche Zusatzleistungen können dazu führen, dass aus einer privaten Vermietung eine gewerbliche Tätigkeit wird. Die Folge: neben der Einkommensteuer kann auch Gewerbesteuer anfallen. Auch bei der Umsatzsteuer gibt es eine wichtige Grenze: bis zu einem Jahresumsatz von 25.000 Euro kann die Mieterin die Kleinunternehmerregelung nutzen. Überschreitet sie diese Grenze, wird Umsatzsteuer fällig, bei kurzfristiger Vermietung meist 7 Prozent.
Welche Kosten steuerlich berücksichtigt werden können
Einige mit der Vermietung zusammenhängende Kosten kann die Mieterin steuerlich geltend machen. Das sind zum Beispiel anteilige Miete und Nebenkosten, Reinigung, Ausstattung für Gäste oder Plattformgebühren. Diese Kosten mindern ihren Gewinn und damit auch ihre Steuerlast. Wichtig ist aber: alles muss sauber dokumentiert sein, denn ohne Belege erkennt das Finanzamt die Kosten nicht an.
Fazit
Die Mieterin hat nun gelernt, dass Airbnb nicht nur eine Möglichkeit ist, zusätzliche Einnahmen zu generieren. Stattdessen ist es wichtig, von Anfang an die rechtlichen und steuerlichen Regeln im Blick zu behalten. Einnahmen sind in der Regel steuerpflichtig und Plattformen melden Daten automatisch an das Finanzamt. Je nach Umfang oder zusätzlichen Leistungen kann die Vermietung schnell komplexer werden. Wer sich jedoch frühzeitig informiert und seine Einnahmen und Ausgaben sauber dokumentiert, kann Airbnb sinnvoll nutzen und unangenehme Überraschungen vermeiden.
Beachten Sie, dass dieses Video lediglich eine allgemeine Übersicht zu dem Thema bietet. Haben Sie Interesse am Thema Airbnb und Steuern
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