Zoll und Steuern
Was Sie bei Käufen aus Nicht-EU-Ländern beachten müssen

Was ist der Zoll?

Der Zoll ist eine Behörde, die unter anderem dafür sorgt, dass Waren, die nach Deutschland eingeführt werden, kontrolliert und besteuert werden. Der Zoll soll die heimische Wirtschaft schützen und sicherstellen, dass keine gefährlichen oder illegalen Waren ins Land kommen. Bei der Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern, wie z.B. den USA, können je nach Art und Wert der Ware unterschiedliche Abgaben anfallen.

Freigrenzen und Abgaben

Einfuhrumsatzsteuer
Für Waren, die aus Nicht-EU-Ländern eingeführt werden, wird die Einfuhrumsatzsteuer fällig. Sie entspricht in ihrer Höhe der Umsatzsteuer, umgangssprachlich auch Mehrwertsteuer genannt, und beträgt 7 % oder 19 %. Oft wird die Einfuhrumsatzsteuer fälschlicherweise mit dem Zoll gleichgesetzt, obwohl es sich um unterschiedliche Abgaben handelt.

Zoll
Für Waren mit einem Wert von über 150 Euro fallen zusätzliche Zölle an, die je nach Produktart unterschiedlich hoch sind. Die Höhe des Zolls variiert je nach Warengruppe und kann in Zolltarifen nachgeschlagen oder online mit Zolltarifrechnern berechnet werden.

Verbrauchssteuer
Auf Alkohol, Kaffee und Tabak werden so genannte Verbrauchssteuern erhoben. Häufig wird diese direkt vom Verkäufer erhoben und ist bereits im Kaufpreis enthalten.

Souvenirs aus dem Urlaub

Auch bei Souvenirs sind die Freigrenzen zu beachten. Bei Flug- und Schiffsreisen liegt die Freigrenze bei 430 Euro, bis zu der keine Einfuhrabgaben anfallen. Ausgenommen von der Freigrenze sind hier Tabakwaren, Alkohol, Arzneimittel und Kraftstoffe. Die Freigrenze gilt für Personen ab 17 Jahren. Bei der Einreise mit dem Auto beträgt die Freigrenze 300 Euro. Diese niedrigere Freigrenze soll verhindern, dass zu viele Waren abgabenfrei über die Grenze gebracht werden.

Werden diese Beträge überschritten, müssen je nach Art der mitgebrachten Waren Zölle und Steuern auf den gesamten Warenwert gezahlt werden.

Geschenke und zusätzliche Kosten

Geschenke von einer Privatperson an eine andere Privatperson aus Nicht-EU-Ländern sind bis zu einem Wert von 45 Euro zoll- und einfuhrumsatzsteuerfrei. Wichtig ist jedoch, dass die Ware eindeutig als Geschenk deklariert ist. Außerdem können bei der Einfuhr zusätzliche Kosten wie Bearbeitungsgebühren des Paketdienstes anfallen.

Folgen der Nichtzahlung der Einfuhrabgaben

Wer versucht, die Einfuhrumsatzsteuer oder Zollgebühren zu umgehen, muss mit schwerwiegenden Folgen rechnen. Werden Waren nicht korrekt deklariert oder wird versucht, über die Freigrenzen hinaus einzuführen, ohne die entsprechenden Abgaben zu entrichten, kann dies als Steuerhinterziehung gewertet werden. Die Strafen dafür reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren; in besonders schweren Fällen sogar bis zu 10 Jahren. Außerdem können die nicht ordnungsgemäß verzollten Waren beschlagnahmt oder vernichtet werden.

Fazit

Es ist wichtig, sich über die Zoll- und Steuerbestimmungen zu informieren, bevor man Waren aus dem Ausland kauft oder mitbringt. So lassen sich zusätzliche Kosten und rechtliche Probleme vermeiden. Die genannten Freigrenzen und Steuersätze können sich regelmäßig ändern, daher ist es ratsam, sich vor einer Bestellung über die aktuellen Regelungen zu informieren.

Beachten Sie, dass dieses Video lediglich eine allgemeine Übersicht zu dem Thema bietet. Haben Sie Interesse am Thema Zoll und Steuern? Dann kontaktieren Sie uns, wir nehmen uns gerne Zeit für eine individuelle Beratung.

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Diese Videos stellen keine individuelle Beratung dar. Sie dienen der allgemeinen Information und sollen aufzeigen, was steuerlich möglich, aber auch was nicht möglich ist. Bitte beachten Sie, dass sich die gesetzlichen Regelungen inzwischen geändert haben könnten (Stand: 01/2025).

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