Diese Videos stellen keine individuelle Beratung dar. Sie dienen der allgemeinen Information und sollen aufzeigen, was steuerlich möglich, aber auch was nicht möglich ist. Bitte beachten Sie, dass sich die gesetzlichen Regelungen inzwischen geändert haben könnten .
Ein Unterstützer interessiert sich privat für neue Geschäftsideen und gesellschaftliche Projekte. Über soziale Netzwerke wird er immer wieder auf Crowdfunding-Kampagnen aufmerksam, beispielsweise wenn ein Startup Kapital für ein neues Produkt sucht oder ein Verein zu Spenden aufruft. In den letzten Monaten ist ihm dabei besonders ein Projekt aufgefallen: ein junges Unternehmen, das eine wiederverwendbare Versandverpackung für den Onlinehandel entwickeln möchte. Die Idee überzeugt ihn, weshalb er sich entscheidet, das Projekt finanziell zu unterstützen. Als er später seine Steuererklärung vorbereitet, stellt sich ihm eine Frage: Wie ist eine solche Zahlung steuerlich zu behandeln?
Was ist Crowdfunding?
Beim Crowdfunding finanzieren viele einzelne Personen (die Crowd) gemeinsam ein Projekt, meist über Online-Plattformen. Unternehmen, Vereine oder Initiatoren stellen dort ihre Idee vor und sammeln Kapital von einer Vielzahl an Unterstützern. Dabei gibt es jedoch unterschiedliche Ausgestaltungen, die steuerlich ganz unterschiedlich zu beurteilen sind. Denn Crowdfunding ist kein einheitliches Modell.
Teilweise erhalten Unterstützer eine Gegenleistung, etwa ein Produkt, in anderen Fällen steht eine Spende im Vordergrund oder es handelt sich sogar um eine gezielte Investition mit Gewinnerwartung. Genau diese Unterscheidung ist aus steuerlicher Sicht entscheidend, denn davon hängt ab, ob eine Zahlung steuerlich berücksichtigt werden kann oder nicht.
Klassisches Crowdfunding
Der Unterstützer unterstützt ein Projekt, das eine wiederverwendbare Versandbox für den Onlinehandel entwickelt. Das Ziel besteht darin, Verpackungsmüll zu reduzieren und eine langlebige Alternative zu Einwegkartons zu schaffen. Für seine Unterstützung erhält der Unterstützer später ein Exemplar dieser Versandbox. Damit ist die steuerliche Einordnung eindeutig: Es liegt keine Spende vor, denn der Unterstützer bekommt eine Gegenleistung und das unterstützte Unternehmen ist nicht gemeinnützig.
Aus steuerlicher Sicht handelt es sich daher eher um eine Vorfinanzierung oder einen Kauf. Die Zahlung kann somit nicht als Spende in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Auch wenn der Unterstützungscharakter im Vordergrund steht, ist für das Finanzamt die wirtschaftliche Einordnung entscheidend.
Wann eine steuerliche Berücksichtigung möglich ist
Die Situation wäre anders, wenn der Unterstützer das Geld ohne Gegenleistung, also als Spende gegeben hätte. Ein typisches Beispiel hierfür wäre eine Kampagne zur Finanzierung von Schulmaterialien und Tablets für Kinder aus einkommensschwachen Familien. Hier steht nicht ein Produkt, sondern ein gemeinnütziger Zweck im Vordergrund.
Damit eine solche Zahlung steuerlich berücksichtigt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Empfänger muss als gemeinnützig anerkannt sein.
- Es darf keine Gegenleistung erfolgen.
- Es muss eine Spendenbescheinigung vorliegen.
Sind diese Bedingungen erfüllt, kann die Spende als Sonderausgabe in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Fehlt einer dieser Punkte, ist ein Abzug in der Regel ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für Spenden an Privatpersonen, etwa im Rahmen persönlicher Spendenaufrufe.
Crowdinvesting und Crowdlending
Neben dem klassischen Crowdfunding gibt es zudem die Modelle Crowdinvesting und Crowdlending. Beim Crowdinvesting beteiligen sich viele Anleger finanziell an einem Unternehmen, in der Regel mit dem Ziel, am wirtschaftlichen Erfolg beteiligt zu werden. Beim Crowdlending stellt die Crowd einem Unternehmen oder Projekt Kapital in Form eines Darlehens zur Verfügung und erhält dafür üblicherweise Zinsen. Im Unterschied zu den zuvor beschriebenen Modellen geht es hier also nicht um reine Unterstützung oder Spenden, sondern um eine bewusste Geldanlage mit Renditeerwartung.
Diese Einordnung ist steuerlich eindeutig: Ein Abzug als Spende kommt nicht in Betracht. Mögliche Erträge, etwa Zinsen oder Beteiligungsgewinne, müssen in der Steuererklärung angegeben und in der Regel als Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuert werden. Damit unterscheiden sich diese Modelle grundlegend vom spendenbasierten Crowdfunding.
Fazit
Der Anleger weiß nun, worauf es bei Crowdfunding aus steuerlicher Sicht ankommt. Auch wenn viele Modelle ähnlich erscheinen, unterscheiden sie sich in ihrer steuerlichen Behandlung. Diese hängt vor allem davon ab, ob eine Gegenleistung vorliegt, ob der Empfänger gemeinnützig ist und ob es sich um eine Investition handelt.
Zahlungen mit Gegenleistung sind nicht abzugsfähig, Investitionen gelten als Kapitalanlage und nur echte Spenden können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden. Wer diese Unterschiede kennt, kann seine Steuererklärung korrekt einordnen und typische Fehler vermeiden.
Beachten Sie, dass dieses Video lediglich eine allgemeine Übersicht zu dem Thema bietet. Haben Sie Interesse am Thema Crowdfunding und Crowdinvesting? Dann kontaktieren Sie uns, wir nehmen uns gerne Zeit für eine individuelle Beratung.
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