Verlustverrechnung
Wie Sie Verluste steuerlich nutzen können

Diese Videos stellen keine individuelle Beratung dar. Sie dienen der allgemeinen Information und sollen aufzeigen, was steuerlich möglich, aber auch was nicht möglich ist. Bitte beachten Sie, dass sich die gesetzlichen Regelungen inzwischen geändert haben könnten .



Ein Betriebsinhaber führt einen kleinen Tischlereibetrieb mit mehreren Mitarbeitern. Dieses Jahr investiert er kräftig. Er kauft neue Maschinen und moderne Werkzeuge und schaltet zusätzlich Werbung für seinen Betrieb. Langfristig soll das seinem Unternehmen helfen. Kurzfristig sieht die Bilanz jedoch anders aus. Die Ausgaben sind höher als die Einnahmen.

Der Betriebsinhaber macht Verlust. Seine erste Reaktion: Das Geld ist jetzt einfach weg. Doch steuerlich stimmt das nicht unbedingt. Denn unter bestimmten Voraussetzungen können Verluste später dabei helfen, Steuern zu sparen.

Was bedeutet Verlustverrechnung überhaupt?

Zunächst stellt sich die Frage, was eine Verlustverrechnung eigentlich ist und wie sie funktioniert. Viele denken, ein Verlust führe automatisch zu weniger Steuern. Ganz so einfach ist es jedoch nicht. Vereinfacht gesagt, kann ein Verlust das zu versteuernde Einkommen senken. Je niedriger dieses ausfällt, desto geringer kann später auch die Steuerbelastung sein.

Bei dem Betriebsinhaber entstehen durch die hohen Investitionen und die damit verbundenen hohen Abschreibungen beispielsweise 20.000 € Verlust. Die entscheidende Frage lautet nun: Kann dieser Verlust mit anderen Einkünften verrechnet werden?

Schritt 1: Verlustausgleich im selben Jahr

Dieser erfolgt innerhalb desselben Steuerjahres. Nehmen wir an, der Betriebsinhaber besitzt zusätzlich eine vermietete Eigentumswohnung, aus der er Einnahmen erzielt. Das Finanzamt prüft dann zunächst, ob der Verlust aus seiner Tischlerei mit anderen positiven Einkünften, wie den Einkünften aus der Vermietung, verrechnet werden kann. Dadurch sinkt möglicherweise sein gesamtes zu versteuerndes Einkommen.

Dieser erste Schritt wird Verlustausgleich genannt. Für viele ist das der wichtigste Punkt. Der Verlust verschwindet nicht einfach, sondern kann andere Einkünfte reduzieren.

Schritt 2: Was passiert mit dem Restverlust?

Doch was passiert, wenn der Betriebsinhaber den gesamten Verlust gar nicht nutzen kann? Dann kommen 2 Begriffe ins Spiel, die oft verwechselt werden: Verlustrücktrag und Verlustvortrag.

Hat der Betriebsinhaber im Vorjahr Gewinne erzielt und darauf Steuern gezahlt, kann ein verbleibender Verlust ins Vorjahr zurückgetragen werden. Dadurch können bereits gezahlte Steuern teilweise erstattet werden. Und was passiert, wenn danach noch ein Rest übrig bleibt? Dann kann dieser Verlust als Verlustvortrag in kommende Jahre übernommen werden. Läuft der Betrieb später wieder besser, können diese alten Verluste zukünftige Gewinne steuerlich mindern.

Nicht jeder Verlust funktioniert gleich

Wichtig ist aber: nicht jede Art von Verlust kann beliebig verrechnet werden. Besonders bei Kapitalanlagen gelten teilweise eigene Regeln. So können Verluste aus Aktiengeschäften oft nicht einfach mit anderen Einkünften, etwa Arbeitslohn, verrechnet werden. In der Regel ist nur eine Verrechnung mit bestimmten Kapitalerträgen möglich. Teilweise übernimmt die Bank diese Verrechnung sogar automatisch.

Entscheidend ist also nicht nur, dass ein Verlust entstanden ist, sondern auch wo er entstanden ist.

Fazit

Der Betriebsinhaber weiß nun, dass ein Verlust nicht automatisch bedeutet, dass Geld steuerlich verloren ist. Verluste können zunächst mit anderen Einkünften verrechnet, ins Vorjahr zurückgetragen oder in spätere Jahre vorgetragen werden. Welche Möglichkeiten bestehen, hängt jedoch von den jeweiligen steuerlichen Regeln ab. Und genau deshalb lohnt sich oft ein genauerer Blick.

Beachten Sie, dass dieses Video lediglich eine allgemeine Übersicht zu dem Thema bietet. Haben Sie Interesse am Thema Verlustverrechnung? Dann kontaktieren Sie uns, wir nehmen uns gerne Zeit für eine individuelle Beratung.



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